Guten morgen zusammen,
ich mach hier mal ein neues Thema auf, die andern sind schon so voll.
Die ganze Zeit verweise ich die Schuldner an die Familienkasse um eine Bescheinigung nach § 850k V ZPO zu bekommen. Ich fand das ist die beste Lösung. Die Arbeitgeber weigern sich bei uns oft. Kleinere Arbeitgeber weil sie gar nichts davon wissen und größere Arbeitgeber machen es einfach nicht. Die Sozialleistungsträger sind auch nicht begeistert davon und RAe, die dafür Geld verlangen geht ja wohl gar nicht. Sonst gibt es bei uns nur noch die Caritas. Aber auch die stellen eine Bescheinigung nur aus für Personen, die sowieso schon in Beratung stehen.
Seit neuestem weigert sich jetzt die Familienkasse die Bescheinigung (also den Vordruck) auszustellen. Sie geben nur noch eigene Bescheide raus, die wiederrum den Banken nicht genügen.
Einem Schuldner wurde erklärt, dass das eine Anweisung von "oben" ist.
Kennt jemand diese Anweisung oder habt ihr da auch Probleme??
LG und einen ruhigen Arbeitstag