Also der saß zunächst in der Jugend - JVA und dann ist er vom Jugendvollzug ausgenommen worden. In diesem Beschluss ist nach § 85 Abs. 5 JGG die weitere Vollstreckung an den Jugendrichter beim AG der Erwachsenenstrafanstalt abgegeben worden.
Nach Entlassung ist die Akte hier bei der StA gelandet und die haben FA - Beschluss beantragt. Die FA - Entscheidung hat aber noch der Jugendrichter bei der Haftanstalt getroffen (obwohl er da schon lang entlassen war). Alle nachtr. Entscheidungen, die sich auf die Überwachung der FA beziehen hat er dann an unser AG abgegeben.
Vorher hat der Jugend - Rechtspfleger dort noch eine richtige FA - Berechnung gemacht.Dann ist die Akte wieder bei der StA gelandet und die haben die falsche Berechnung und Mitteilung an FA - Stelle usw. gemacht... und uns die Akte wieder geschickt.... und der Jugendrichter hier hat s übernommen....
Wer ist jetzt zuständig ?????
Meinst du vlt. statt § 85 V JGG, den § 89b JGG? Wenn du den meinst bist (noch) du als AG zuständig. DANN allerdings würde ich die Akte aber gaaaaanz schnell dem Jugendrichter vorlegen mdB um Abgabe nach § 85 VI JGG an die Sta.
So jetzt geh ich erstmal heim