Hallo !
Ein Gläubiger (Privatperson) hat mit folgender Formulierung einen vollstreckbaren Titel übersandt:
"Hiermit beantrage ich die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf dem Grundstück des X, eingetragen im Grundbuch von ...genaue Grundbuchbezeichnung... .
Als Anlage: Vollstreckbare Ausfertigung der Öffentlichen Sitzung des Landgerichts vom ... ."
Ich habe zwischenverfügt, dass - neben der fehlenden Zustellung - der Antrag inhaltlich nicht ausreichend bestimmt sei hinsichtlich Geburtsdatum des Gläubigers,
einzutragendem Hypothekenbetrag, Aussage darüber, ob und ggfs. in welcher Höhe, ab wann und aus welchem Betrag Zinsen eingetragen werden sollen.
Außerdem habe ich die Möglichkeit von erfolgten Teilzahlungen und auch die der Beatragung in Höhe eines Teilbetrages thematisiert.
Auch habe ich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Aufklärungsverfügung handelt, die nicht rangwahrend ist.
Nun kam folgendes Schreiben des Gläubigers: "Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom ... übersende ich Ihnen erneut den Antrag -hoffentlich jetzt in der richtigen Form-,
erstellt durch die C... (Inkassounternehmen) ..., welche mich in der Sache vertritt."
Beigefügt sind der nun zugestellte Titel und ein von dem Inkassounternehmen erstellter und von diesem unterschriebender Antrag nebst Forderungsaufstellung.
Aus der Forderungsaufstellung ergeben sich 15 Teilzahlungen.
Die Forderungsaufstellung ist falsch. Es wurden zu viel Zinsen berechnet (5 %-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz anstelle der titulierten 5 % Zinsen).
Bei jeder Teilzahlung wurde auch auf die Hauptforderung gezahlt.
Dementsprechend ist auch der vom Inkassounternehmen unterschriebene Antrag falsch, in welchem ein konkreter Betrag zuzüglich weiterer -zu hoher- Zinsen angegeben ist.
Ich habe dem Gläubiger geschrieben, dass die Forderungsaufstellung und somit auch der Antrag falsch sind und nach § 10 FamFG das Inkassounternehmen nicht bevollmächtigt werden kann. Dies erneut mit dem Hinweis, dass die Verfügung nicht rangwahrend ist.
Bin mir nicht mehr sicher.
Wie seht Ihr dies ?
Wesentlich wird das Ergebnis dadurch, dass heute ein Antrag auf Eigentumsumschreibung eingegangen ist.
Schon mal im Voraus vielen, vielen Dank !