Find Dich halt damit ab, dass Selbständige ihre Anteile selber abzuführen haben. Erst bei einem Versagungsantrag wird dann überprüft, ob und genug abgeführt worden ist.
Man steht als TH eben immer unter Druck, dass man das möglichste getan haben will, damit das hiesige InsO-Gericht zufrieden ist. Und das ist bei den - wie man im Forum manchmal sieht - unterschiedlichen Auffassungen der Rechtspfleger nicht immer einfach.