Berechnung pfändbarer Einkommensanteil aus selbst. + unselbständiger Tätigkeit

  • Find Dich halt damit ab, dass Selbständige ihre Anteile selber abzuführen haben. Erst bei einem Versagungsantrag wird dann überprüft, ob und genug abgeführt worden ist.

    Man steht als TH eben immer unter Druck, dass man das möglichste getan haben will, damit das hiesige InsO-Gericht zufrieden ist. Und das ist bei den - wie man im Forum manchmal sieht - unterschiedlichen Auffassungen der Rechtspfleger nicht immer einfach.

  • Na dann stellt sich gleichzeitig die Frage, was ist "kleinlich" und wie weit sollte man die Verpflichtungen des Schuldners nach dem Gesetztestext auslegen? Denn am Ende steht eine "wohlVERDIENTE" Restschuldbefreiung. Und sich in eine selbständige Tätigkeit zu flüchten, um den strengen Regularien der Berechnung der pfändbaren Einkommensteile aus dem Weg zu gehen, halte ich nicht als ein Handeln im Gläubigerinteresse - Vorsatz natürlich vorausgesetzt.

  • Kannste doch aber nicht ändern. Steht so im Gesetz oder grade nicht. Aus die Maus. Nicht befriedigend, aber is halt so.... :mad:

    So genau hatte ich es auch gemeint.

    Wenn jemand selbstständig tätig ist kommt es (egal welches Einkommen erzielt wird) doch wohl darauf an, was der Schuldner als pfändbares Einkommen erzielen könnte, wenn er in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen würde.

    Vielleicht ist die Entscheidung IX ZR 234/08 dazu interessant.

  • Kannste doch aber nicht ändern. Steht so im Gesetz oder grade nicht. Aus die Maus. Nicht befriedigend, aber is halt so.... :mad:

    Üsch weiß ... ist halt der Rebell in mir :D

    Machst Du Dir dadurch nicht überflüssige Arbeit?

    Ich kann es ja verstehen, wenn manchmal Emotionen drin sind, weil man sich von dem Schuldner vera****t fühlt, aber damit sollte man leben können. Bringen tut es nicht viel und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Student soooo viel verdienen könnte, wenn er abhängig beschäftigt wäre.

  • Üsch weiß ... ist halt der Rebell in mir :D

    Bitte keine Rebellion auf dem Rücken der redlichen Schuldner. Die haben dem Insolvenzverwalter zu geben, was dem Insolvenzverwalter ist. Für mehr habe ich leider kein Verständnis. Man erlebt da so Sachen tss tss tss.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Üsch weiß ... ist halt der Rebell in mir :D

    Bitte keine Rebellion auf dem Rücken der redlichen Schuldner. Die haben dem Insolvenzverwalter zu geben, was dem Insolvenzverwalter ist. Für mehr habe ich leider kein Verständnis. Man erlebt da so Sachen tss tss tss.

    Oha? Was denne für Sachen? Da bin ich jetzt mal neugierig.:D Natürlich will ich dem redlichen Schuldner nicht mehr abnehmen, als er geben muss. Aber ich will die Verfahren nicht nach dem Motto bearbeiten: Masse statt klasse. Weißt, was ich meine? Es gibt viele "Kollegen", die ich kenne, die halten nix von Anträgen nach § 850 e + ..... und lassen die Verfahren einfach so durchlaufen, sofern es dem Rechtspfleger nicht auffällt. Aber, ich will hier nicht vom Thema abschweifen.....

  • Nein ich meine auch Klasse und Masse. Aber man erlebt manchmal so einiges, wenn man Schuldner und Geschäftsführer vertrtitt. Was die Kollegen von diesen fordern hat manchmal keine gesetzliche Grundlage, aber wer die Leute richtig unter Druck setzt, bekommt meist, was er will.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ja das ist dann die andere Seite der Medaille. TH die ihre Position ausnützen.

    Schuldner haben ja immer die Möglichkeit, die Forderungen des TH´s zu überprüfen. Schlecht ist dann nur, wenn diese sich auf Halbwahrheiten aus dem Internet stützen und meinen, dem TH aufzuzeigen, wie er alles zu regeln hat. Upps.... ich schweife schon wieder ;)

  • Ja das ist dann die andere Seite der Medaille. TH die ihre Position ausnützen.

    Schuldner haben ja immer die Möglichkeit, die Forderungen des TH´s zu überprüfen. Schlecht ist dann nur, wenn diese sich auf Halbwahrheiten aus dem Internet stützen und meinen, dem TH aufzuzeigen, wie er alles zu regeln hat. Upps.... ich schweife schon wieder ;)

    Ja, die Möglichkeit haben sie immer, aber wo soll denn das Wissen dazu herkommen, wenn viele der Treuhänder selbst keine Ahnung haben wie es mit den pfändbaren Beträgen aussieht (mal abgesehen von denen, die sich hier tummeln :cool:)?

  • Und wenn sie einen Kollegen beauftragen, der sonst super Scheidungen bearbeitet und Verkehrsunfälle abwickelt, kommen sie gegen ihre Treuhänder/Insolvenzverwalter leider auch oft nicht weiter.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Und wenn sie einen Kollegen beauftragen, der sonst super Scheidungen bearbeitet und Verkehrsunfälle abwickelt, kommen sie gegen ihre Treuhänder/Insolvenzverwalter leider auch oft nicht weiter.

    Aha, das James Bond Argument: vor nichts hat der Profi mehr Angst als vor dem Laien, der ist nämlich nicht berechenbar

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Aha, das James Bond Argument: vor nichts hat der Profi mehr Angst als vor dem Laien, der ist nämlich nicht berechenbar

    schmerzhafte Eigenerfahrung, besonders mit Herrn H. aus W. -- deshalb mag ich Herrn G. aus M., der weiß wenigstens, was er tut

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  • Ja das ist dann die andere Seite der Medaille. TH die ihre Position ausnützen.

    Schuldner haben ja immer die Möglichkeit, die Forderungen des TH´s zu überprüfen. Schlecht ist dann nur, wenn diese sich auf Halbwahrheiten aus dem Internet stützen und meinen, dem TH aufzuzeigen, wie er alles zu regeln hat. Upps.... ich schweife schon wieder ;)

    Ja, die Möglichkeit haben sie immer, aber wo soll denn das Wissen dazu herkommen, wenn viele der Treuhänder selbst keine Ahnung haben wie es mit den pfändbaren Beträgen aussieht (mal abgesehen von denen, die sich hier tummeln :cool:)?

    Da haste auch wieder Recht!


  • Schuldner haben ja immer die Möglichkeit, die Forderungen des TH´s zu überprüfen.

    Der gemeine Schuldner (also nicht der fiese, sondern der durchschnittlich-normale Schuldner) denkt doch: "Der TH / IV ist Anwalt, der vertritt mich ja, der hat sowieso recht."

    Es kommt keiner auf die Idee, sich einen eigenen Anwalt zu nehmen. Und naja, wenn man dann schon einen Schuldner mal mit Hilfe eines unsichtbar und hinter vorgehaltener Hand geschwungenen Zaunpfahls zum Gericht schickt, schicken die den Schuldner glatt zu mir zurück. Wird der Schuldner auf der RAST vorstellig, weil er mit einer "Entscheidung" seines TH nicht einverstanden ist oder sie zumindest anzweifelt, heißt es: "Dafür ist TH ist doch zuständig, wenden Sie sich mal an den ...." :gruebel:

  • da ist so manches mehr als zutreffend

    nur wenn man nicht kostenlos für Schuldner tätig wird, gibt es wenig Möglchkeiten, auf "Frechheiten" angemessen zu reagieren.

    Tja, es gibt auf allen Seiten solche und solche. Aber SOLCHE mag ich nicht. Nur heute sehe ich das alles gelassener als vor 30 Jahren als ich in der Pfändungsstelle angefangen habe. Auch wenn es damals noch keine Insolvenzverfahren gab, haben sich die Schuldner und auch die Gläubiger-/vertreter nicht geändert.

  • Stimmt, früher habe ich immer gedacht, dass die Schuldner Gauner sind, aber mittlerweile habe ich schon so viele "Gläubiger-Gauner" gesehen.
    Das einzig Wahre ist, dass man absolut emotionslos und unvoreingenommen an die Sache rangeht.


  • Schuldner haben ja immer die Möglichkeit, die Forderungen des TH´s zu überprüfen.

    Der gemeine Schuldner (also nicht der fiese, sondern der durchschnittlich-normale Schuldner) denkt doch: "Der TH / IV ist Anwalt, der vertritt mich ja, der hat sowieso recht."

    Es kommt keiner auf die Idee, sich einen eigenen Anwalt zu nehmen. Und naja, wenn man dann schon einen Schuldner mal mit Hilfe eines unsichtbar und hinter vorgehaltener Hand geschwungenen Zaunpfahls zum Gericht schickt, schicken die den Schuldner glatt zu mir zurück. Wird der Schuldner auf der RAST vorstellig, weil er mit einer "Entscheidung" seines TH nicht einverstanden ist oder sie zumindest anzweifelt, heißt es: "Dafür ist TH ist doch zuständig, wenden Sie sich mal an den ...." :gruebel:

    Dann ist doch aber auch etwas an dem Verhalten der RAST bzw. der RPflG faul. Ich kenne das eher anders, d.h. dass die RPflG sich dem Schuldner annehmen. Bisher habe ich es in meiner Laufbahn noch nie erlebt, dass ein Schuldner so abgefertigt wurde.

    Es fällt halt manchmal schwer, neutral an die Sache ranzugehen, wenn man das Gefühl hat, dass der Schuldner mehr weiß, als er zugibt und nicht ehrlich ist.

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