Ich soll als GBA eine Grundschuld über 100.000 € an dem Grundstück eines eingetragenen Vereins eintragen. Die Bewilligung (Grundschuldbestellung für eine Genossenschaftsbank) hat der 1. Vorsitzende V abgegeben.
Im Vereinsregister steht zur Vertretung des e.V. folgendes:
"Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende.
Kreditgeschäfte, die die Summe von 5.000 € übersteigen (...) bedürfen der Zustimmung eines weiteren Vorstandsmitglieds."
Ich gehe davon aus, dass die Einschränkung der Vertretungsmacht - da im VR eingetragen - im Außenverhältnis gilt und daher grundsätzlich für mich beachtlich ist. Oder ist das anders zu werten?
Ist die Bestellung einer Grundschuld für eine Bank nun ein "Kreditgeschäft"? Gibt es dafür irgend eine Art Legaldefinition?