Umgangspflegschaft

  • Hat eventuell noch jemand eine Meinung zum Verfahrensablauf eines Umgangspflegerwechsels?


    Bei uns ist es so: Alle sind sich einig, dass der Rechtspfleger schon für die Bestellung des Umgangspflegers zuständig ist. Es würde also die Anordnung durch den Richter genügen, die konkrete Auswahl würde der Rechtspfleger treffen. Wir haben uns allerdings darauf verständigt, dass der Richter bereits einen Umgangspfleger bestellt.
    Für einen eventuellen Wechsel ist unstreitig der Rechtspfleger zuständig.

  • Hat eventuell noch jemand eine Meinung zum Verfahrensablauf eines Umgangspflegerwechsels?


    Bei uns ist es so: Alle sind sich einig, dass der Rechtspfleger schon für die Bestellung des Umgangspflegers zuständig ist. Es würde also die Anordnung durch den Richter genügen, die konkrete Auswahl würde der Rechtspfleger treffen. Wir haben uns allerdings darauf verständigt, dass der Richter bereits einen Umgangspfleger bestellt.
    Für einen eventuellen Wechsel ist unstreitig der Rechtspfleger zuständig.


    Und hört ihr beim Wechsel jemanden an und ggf. wen?

  • Hat eventuell noch jemand eine Meinung zum Verfahrensablauf eines Umgangspflegerwechsels?


    Bei uns ist es so: Alle sind sich einig, dass der Rechtspfleger schon für die Bestellung des Umgangspflegers zuständig ist. Es würde also die Anordnung durch den Richter genügen, die konkrete Auswahl würde der Rechtspfleger treffen. Wir haben uns allerdings darauf verständigt, dass der Richter bereits einen Umgangspfleger bestellt.
    Für einen eventuellen Wechsel ist unstreitig der Rechtspfleger zuständig.


    Und hört ihr beim Wechsel jemanden an und ggf. wen?

    In die Verlegenheit bin ich noch nicht gekommen. Unsere Umgangspfleger sind sehr engagiert.
    Wir hatten die Zuständigkeiten nur geklärt, als das mit den Umgangspflegschaften aufkam.

  • Hallo Zusammen,

    nun stehe ich vor der Aufgabe einen Umgangspfleger aus dem Amt entlassen zu müssen.

    Da der letzte Beitrag hier ja zeitlich schon etwas zurück liegt: Hat von euch schonmal jemand einen Wechsel/Entlassung vorgenommen? Wer ist zu beteiligen und in welcher Form persönliche Anhörung oder schriftliche Anhörung?

  • Hallo Zusammen,

    nun stehe ich vor der Aufgabe einen Umgangspfleger aus dem Amt entlassen zu müssen.

    Da der letzte Beitrag hier ja zeitlich schon etwas zurück liegt: Hat von euch schonmal jemand einen Wechsel/Entlassung vorgenommen? Wer ist zu beteiligen und in welcher Form persönliche Anhörung oder schriftliche Anhörung?

    Ich hatte bisher einmal den Fall, dass ein Umgangspfleger (wegen seiner Umgangsformen dem Gericht gegenüber:evil:) untragbar war. Ich habe die Richterin über den Sachverhalt informiert. Sie hat dann selbst den Umgangspfleger entlassen und einen anderen bestellt.

    Generell macht es aus meiner Sicht mehr Sinn, dass - ungeachtet der funktionellen Zuständigkeit des Rechtspflegers - der Richter die Auswahl vornimmt. So läuft es bei uns auch regelmäßig in der Praxis. Schließlich geht es meist darum, eine endgültige Entscheidung zum Umgang vorzubereiten und die unterfällt der richterlichen Zuständigkeit. Von daher liegt es im richterlichen Interesse, eine für die Vorbereitung dieser Entscheidung geeignete Person auszuwählen.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Leider wurde mir die Akte vom Richter zugeschrieben :rolleyes:

    Ist es bei Euch üblich, dass die Rechtspfleger die Umgangspfleger auswählen? Wenn ja, düften schon Erfahrungen vorliegen, aus denen heraus Du eine Auswahl treffen kannst. Wenn nicht, würde ich trotz der zugeschriebenen Akte den Richter fragen, welche Personen (hier bei uns ist das ein mehr oder weniger fester Kreis) aus seiner Sicht für das Amt in Frage kommen.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

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