Hat eventuell noch jemand eine Meinung zum Verfahrensablauf eines Umgangspflegerwechsels?
Bei uns ist es so: Alle sind sich einig, dass der Rechtspfleger schon für die Bestellung des Umgangspflegers zuständig ist. Es würde also die Anordnung durch den Richter genügen, die konkrete Auswahl würde der Rechtspfleger treffen. Wir haben uns allerdings darauf verständigt, dass der Richter bereits einen Umgangspfleger bestellt.
Für einen eventuellen Wechsel ist unstreitig der Rechtspfleger zuständig.