Die bestellte (berufsmäßige) Umgangspflegerin hat nunmehr ihre Entlassung aus persönlichen Gründen beantragt.
Wie würdet ihr jetzt vorgehen, um einen neuen Umgangspfleger zu bestellen (Auswahl? Verfahren?). Das Kind ist übrigens erst 2 Jahre alt.
Ich stelle mich bei so was auf den Standpunkt, dass hierbei der Richtervorbehalt nach § 14 Abs. 1 Nr. 7 RPflG greift. Auch der Wechsel in der Person des Umgangspflegers ist für mich "Regelung des Umgangs".