Hallo zusammen,
bin total neu im Strafrecht und sehe nur Probleme
Bin jetzt gerade über folgender Akte: Ein Pflichtverteidiger hat Wahlanwaltsgebühren geltend gemacht.
Ich habe ihn daraufhin angeschrieben und mitgeteilt, dass er diese nicht geltend machen kann. Nun reicht er mir einen Festsetzungsantrag hinsichtlich der Pflichtverteidigergebühren ein (der auch stimmt) aber erklärt sich nicht zum vorherigen Festsetzungsantrag.
Meine Frage nun: Kann ich in dem "neuen" Antrag gleichzeitig die Rücknahme des "alten" Antrages sehen?
Wie handhabt ihr das?
Und sorry für meinen fehlenden Durchblick !