Krankenhaus, Kurzzeitpflege, Heim....Betreuervergütung?

  • Ich glaube , Du hast Dich mit dem von mir verwendeten Hospizbegriff nicht ( abschließend ) beschäftigt .
    Im Unterschied zum Heim ist eben der Aufenthalt vorübergehend ( bis zum Tod ).

    Naja, die meisten Heimaufenthalte enden auch mit dem Tod. Sind sie deshalb vorübergehend?
    Wie lange ist es "vorübergehend", ab wann wird es "endgültig". Der Aufenthalt in einem Hospiz kann durchaus länger dauern; eine feste Größe, wie lange der letzte Lebensabschnitt dauern soll / darf gibt es nicht. Grundsätzlich wird aufgenommen, wem eine begrenzte Lebensdauer hat. Ob sich die in Wochen oder - so wohl allgemein üblich - in Monaten ausdrücken lässt, steht nirgends.

    Ich würde aber nicht so sehr auf dem vorübergehenden Charakter herumreiten, sondern mehr darauf, wie die eigentliche (Pflege-) Leistung ist. Und die orientiert sich doch recht stark am Heimaufenthalt. Im Übrigen fällt ein Hospitz auch unter das Heimgesetz.

    BTW: Soviel zum Thema, ich hätte mich mit dem Hospizbegriff nicht abschließend beschäftigt.

  • Ich glaube nicht , dass der Aufenthalt in einem Hospiz auf Dauer angelegt ist.
    Nach meiner Begrifflichkeit handelt es sich um eine Einrichtung der Sterbegleitung, die allerdings ( meist ) stationär erfolgt...

    Gerade deswegen ist doch der Aufenthalt auf Dauer angelegt (es kommt nichts mehr danach, außer die grüne Wiese).Entscheidend ist, ob es eine Rückkehrmöglichkeit gibt. Genau diese gibt es beim Hospiz im Regelfall nicht. (Falls doch im Einzelfall, dann evtl. nur vorübergehend.), vgl. LG Heilbronn, 15.06.2007, 1 T 187/07.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Es gibt durchaus Leute, die vorübergehend im Hospiz leben, dann aber doch woanders sterben wollen. Nach Aussage meines Bruders (mit dem ich mich neulich mal drüber unterhalten habe) ist dies gar nicht so selten.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Jur. steht dies meiner Aussage nicht entgegen, tatsächlich ist die Info des Brudes wohl falsch, Hospiz ist eine Einrichtung der Sterbebegleitung, d.h. für Menschen die sich im Sterbeprozess befinden mit einer absehbaren nahen Lebenserwartung. Sofern sich diese nicht erfüllt, wird man im Regelfall entlassen. Die Statistik habe ich mal gelesen, der Tod im Hospiz hat liegt weit über 80 %, zu faul zum suchen.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Vielleicht kann man es über die Kostenfrage klären:
    Handelt es sich um eine Spezialabteilung eines Krankenhauses ( stationäre Unterbringung ), müsste ja eigentlich die Krankenkasse zahlen, handelt es sich um eine spezielle Wohneinrichtung ( Heim ), müsste eigentlich die Pflegekasse einspringen, zumindest nicht die KK.
    Ob ein endgültiger Aufenthalt geplant ist, müsste sich auch aus dem Vertrag ergeben ( Kündigungsmodalitäten ?, vorübergehender Aufenthalt ohne Kündigungspflicht ?)

  • Ich glaube , Du hast Dich mit dem von mir verwendeten Hospizbegriff nicht ( abschließend ) beschäftigt .
    Im Unterschied zum Heim ist eben der Aufenthalt vorübergehend ( bis zum Tod ).

    Naja, die meisten Heimaufenthalte enden auch mit dem Tod. Sind sie deshalb vorübergehend?
    Wie lange ist es "vorübergehend", ab wann wird es "endgültig". Der Aufenthalt in einem Hospiz kann durchaus länger dauern; eine feste Größe, wie lange der letzte Lebensabschnitt dauern soll / darf gibt es nicht. Grundsätzlich wird aufgenommen, wem eine begrenzte Lebensdauer hat. Ob sich die in Wochen oder - so wohl allgemein üblich - in Monaten ausdrücken lässt, steht nirgends.

    Ich würde aber nicht so sehr auf dem vorübergehenden Charakter herumreiten, sondern mehr darauf, wie die eigentliche (Pflege-) Leistung ist. Und die orientiert sich doch recht stark am Heimaufenthalt. Im Übrigen fällt ein Hospitz auch unter das Heimgesetz.

    BTW: Soviel zum Thema, ich hätte mich mit dem Hospizbegriff nicht abschließend beschäftigt.


    Diese Ausführungen überzeugen mich. :daumenrau

  • Weil es so schön war, lasse ich das Thema auch noch mal aufleben. Mein Betreuer würde gern wissen wie er abrechnen soll.

    Der Betroffene war zu erst im Krankenhaus (kein Thema: Wohnung), dann Kurzzeitpflege und anschließend ist der Betroffene dort geblieben (ich tendiere hier zu Heim seit Beginn der kurzzeitpflege). Als Abwandlung kommt aber nun hinzu, dass die Wohnung aber nicht aufgegeben wird bzw. nicht aufgegeben werden kann. Der Betroffene war Steuerberater und ein Großteil seiner Wohnung dient als Lager der "hochsensiblen Daten". Demnächst soll der Betroffene wieder so fit sein, dass er eine Vorsorgevollmacht ausfüllen kann und die Sache dann auch erledigt wäre. Der Betreuer würde dennoch gern wissen, wie er abrechnen kann. Der Betroffene ist vermögend. Ich tendiere zu Heim ab Beginn der Kurzzeitpflege. Was denkt ihr?

    Schöne Grüße

  • Bei mir gibts "Heim" bei Kurzzeitpflege ( noch ) nicht.
    Schließlich ist zu dem Zeitpunkt noch nicht absehbar, ob die Kurzeitpflege beendet wird oder sich "Langzeitpflege" anschließt.
    Die Einstufung "Heim" mache ich grs. vom Beginndatum im Heimvertrag abhängig.


    Die Nutzung der nicht aufgegebenen Wohnung ist ab der Einstufung "Heim" irrelevant.

  • In solchen Zweifels-/Streitfällen stelle ich auf den öffentlich-rechtlichen Wohnsitz lt. Meldeauskunft ab, wer was anderes behauptet soll es begründen und der Betreuer/Betreute soll sich fragen lassen warum er dem Meldegesetz nicht nachgekommen ist.
    So hab ich auf alle Fälle was bei den Akten das alle Beteiligten nachvollziehen können.

  • Wenn der Betreute dauerhaft im selben Heim bleibt, rechne ich auch die Kurzzeitpflege als"Heim" ab.

    Praxistipp:
    In diesem Fall scheint der Betreute aber anhörungsfähig zu sein ("kann bald Vollmacht erteilen"). Ich würde dem Betreuer empfehlen, die Vergütungsart (Heim/Wohnung) direkt mit dem Betreuten zu besprechen. Anhören muss man ihn ja sowieso.

  • Wollte Euch noch eine Rückmeldung geben. Ich hatte mich dann nach weiterer Recherche (ok...akte liegen lassen und ne Nacht drüber geschlafen) dafür entschieden, dass die Kurzzeitpflege der Natur nach eben nicht auf Dauer angelegt ist und habe mich am Begriff des gewöhnlichen Aufenthaltes orientiert. Im Ergebnis also Vergütungsstatus "Heim" erst ab Einzug in das Heim. Es kam wie es kommen musste, die Erbin legt Rechtsmittel gegen den gesamten Beschluss ein und nach meiner Nichtabhilfe wandert die Akte zum LG. Nun ist sie wieder da und die Kammer hat mich vollumfänglich gehalten und sieht in der Kurzzeitpflege auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt. (Sicher anders zu beurteilen, wenn der Betroffene in der konkreten Kurzzeitpflege dann von Dauer bleibt. Aber mal so am Rande: was denn nun? Ist es eine EInrichtung der Kurzzeitpflege oder nicht? Wenn man da auch dauerhaft bleiben kann und es dann tut, dann hat man da seinen gewöhnlichen Aufenthalt und dann kann vom ersten Tag an nur nach "Heim" abgerechnet werden.)

  • Ich seh es eben nicht wie uschi !
    Sagt auch schon der Name "Kurzzeit...".
    Die Kurzzeit kann daher keinen dauernden Heimaufenthalt begründen , auch wenn es später darauf hinausläuft.

  • Ich sehe es wie unser Nachtschwärmer.
    Entscheidendes Kriterium ist und bleibt ein auf Dauer angelegter Wechsel des Lebensmittelpunktes. Davon kann bei Kurzzeitpflege nicht gesprochen werden, sie ist ja so angelegt, dass der Probant nach einer gewissen Zeit "Kurzzeit" in seine gewohnte Umgebung zurückkehren soll.
    Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für maximal 28 Tage bis zu 1.550,00 €/Jahr. Ein Indiz dafür, dass eben nichts grundsätzlich geändert werden soll.

    Stellt sich im Lauf der Kurzzeitpflege heraus, dass eine Rückkehr nicht mehr möglich ist und eine dauernde Heimunterbringung vereinbart, wird ab diesem Zeitpunkt der Aufenthalt gewechselt, nicht vorher.

  • Ich klammere mich hier mal dran.

    aus den Posts geht hervor: Krankenhaus ist kein Heim, soweit auch mir eigentlich klar.

    Ich habe jetzt den Fall:
    Betreuter war 9 Monate in Haft, Wohnung wurde bei Haftbeginn gekündigt, da es dort nur Probleme gab, Vergütung erfolgte nach Status "Heim".
    Jetzt ist der Betreute übergangslos in eine Fachklinik gegangen zur Therapie für ca. 3 Monate. Da er keine Wohnung hat, ist die Klinik sein "Hauptwohnsitz".
    Die Betreuerin beantragt Vergütung nach Status "Wohnung".

    Würdet ihr hier echt nach "Wohnung" vergüten? Ich eigentlich nicht:gruebel:, habe aber auch nichts so richtig gefunden.

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • Ohne Wohnung würde ich auch nicht nach dem Faktor "Wohnung" vergüten.

    Die ansonsten ergangene Rechtsprechung , ob ein längerer Klnikaufenthalt einen gewöhnlichen Aufenthalt begründet oder nicht, passt hier ersichtlich nicht.
    Zu Deiner Konstellation ist ansonsten nichts zu finden, sodass ich es von einer tatsächlichen Wohnung abhängig machen würde.
    Anders wäre möglicherweise zu urteilen , wenn der Betreute einen ( neuen ) Mietvertrag für die Zeit nach seiner Entlassung in der Tasche hätte.

  • Danke Steinkauz, du hast mich (bzw. mein Bauchgefühl :)) bestätigt.

    Einen neuen Mietvertrag gibt es noch nicht. Der Betreute will erst nach der Therapie entscheiden, wie und wo er wohnen möchte.

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • Ich klammere mich hier mal dran.

    aus den Posts geht hervor: Krankenhaus ist kein Heim, soweit auch mir eigentlich klar.

    ....

    Damit ist doch alles beantwortet. Den Rest verstehe ich nicht, es gibt doch nur Heim und nicht Heim. Ob er eine Wohnung hat, ist doch egal.

    Hier kein Heim, also "mehr". (Die Haft ist beendet, weil Betr. "war in Haft")

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Ich klammere mich hier mal dran.

    aus den Posts geht hervor: Krankenhaus ist kein Heim, soweit auch mir eigentlich klar.

    ....

    Damit ist doch alles beantwortet. Den Rest verstehe ich nicht, es gibt doch nur Heim und nicht Heim. Ob er eine Wohnung hat, ist doch egal.

    Hier kein Heim, also "mehr". (Die Haft ist beendet, weil Betr. "war in Haft")

    Aber Krankenhaus soll "Wohnung" sein, obwohl es schon seit 9 Moaten keine Wohnung mehr gibt und der Betreuer nun das Krankenhaus als Wohnsitz bezeichnet? :confused:

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

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