Hallo zusammen,
Mein Betreuter hat das Erbe selbst beim NL-Gericht ausgeschlagen. Es besteht jedoch hinsichtlich der Vermögenssorge ein Einwilligungsvorbehalt.
Kann der Betreuer nachträglich die Ausschlagung des Betreuten beim NL-Gericht genehmigen und ich dann hintendrein die gesamte Chose? Allerdings hat zwischen Erbauschlagung des Betreuten beim NL-Gericht und Eingang des Protokolls bei mir ein Betreuerwechsel stattgefunden. Müsste jetzt nicht der neue Betreuer die Genehmigung der Ausschlagung erklären?