Gänseblümchen, SO habe ich das noch gar nicht gesehen. Stimmt, mein Beschluss wurde gerade in der Zeit gefasst, als keine Betreuung bestand, es allerdings absehbar war, dass eine endgültige angeordnet werden wird.
Andererseits habe ich ja die Genehmigung aus den genannten Gründen nicht erteilt.
Meine Entscheidung dazu wäre 1 Woche später (also nach Anordnung der endgültigen Betreuung) nicht anders ausgefallen.
Ich könnte also meinen Zurückweisungsbeschluss aufheben und müsste jetzt unter neuem Datum neu zurückweisen, denn an der Tatsache, dass das Erbe nicht überschuldet ist, hat sich ja nichts geändert und über den Antrag zur Genehmigung der Erbausschlagung von der ehemaligen vorläufigen Betreuerin wäre ja noch immer zu entscheiden.