Hallo. Habe jetzt schon ein wenig das Forum durchforstet, kann aber nichts zu folgendem Thema entdecken:
Ich war vor kurzem auf einem Seminar, auf dem gesagt wurde, seit dem 01.07. d.J. sei es untersagt, Pfändungen ruhend zu stellen. Man muss entweder zurücknehmen oder die Pfändung weiterlaufen lassen.
Ist das so richtig? Ich kann da überhaupt nichts zu finden. Und es kommt doch schon häufiger vor, dass ein Schuldner zumindest für eine zeitlang Raten zahlt und man da die Pfändung (z.B. Bank oder Arbeitgeber) zunächst ruhend stellen möchte.
Gibt es hier eine Gesetzesänderung oder Rechtsprechung, die ich noch nicht mitbekommen habe???