Weiß jemand schon, ab wann das gilt?
Ich habe hier einen Verfahrenspfleger, der die 44 EUR beantragt, statt 33,50 pro Std.Die Änderung bei der Umsatzsteuer hat nichts mit den Stundensätzen zu tun. Verfahrenspfleger rechnen weiterhin nach § 277 FamFG, § 3 VBVG ab. Also in der höchsten Stufe 33,30 €.
... sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen.