(Frage für eine Kollegin)
Für A-Bank ist als III/1 eine Grundschuld –ohne Brief- über 150.000,- € eingetragen. B-Bank legt nun zwei Abtretungserklärungen auf sie vor, nämlich
- Abtretungserklärung vom 27.10.2009 über einen rangletzten Teilbetrag von 100.000,- € nebst Zinsen von Anfang an;
- Abtretungserklärung vom 05.07.2011 über 50.000,- nebst Zinsen von Anfang an.
B-Bank schreibt: „ Das/die im Grundbuch … in Abt. III Nr. 1 eingetragene/n Grundpfandrecht/e ist/sind gemäß Urkunde/n (siehe Anlage) in Höhe von 150.000,- € an uns abgetreten. Wir beantragen die Abtretung und ggf. Rangänderung/en im Grundbuch zu vollziehen.“
Trage ich jetzt erst die Teilabtretung mit Rangänderung (= III/1a) und dann anschließend Abtretung des Restrechtes III/1 ein
oder
trage ich nur die Abtretung des gesamten Rechtes III/1 an B-Bank ein (also ohne Teilung pp.)?
Streng genommen kann ich ja wohl nur das eintragen, was bewilligt wurde – finde ich aber irgendwie „unpraktisch“.
Außerdem kann die A-Bank ja eigentlich noch gar kein Restrecht III/1 abtreten, weil ein solches mangels Eintragung der Teilabtretung noch gar nicht existiert. Kann ich die zweite Abtretung daher als „Ergänzung“ der ersten auslegen?
Ich könnte natürlich auch bei der B-Bank mal nachfragen, was gewollt ist, bin mir aber nicht sicher, ob die das durch ihren Antrag überhaupt steuern könnten (Übereinstimmung von Antrag und Bewilligung). Zwar wäre jetzt wohl auch die Bildung einer Einheitshypothek möglich (geht zumindest wenn die Teilabtretung schon im Grundbuch eingetragen worden wäre und das Restrecht jetzt an dieselbe Gläubigerin abgetreten wird), aber dazu wäre dann die Bewilligung des Eigentümers und der B-Bank erforderlich.