Hm... mal sehen, was ihr hierzu sagt: (Daten beispielhaft)
GV legt Räumungstermin am 15.12. fest. Räumungsmitteilung geht
an den Sch. entsprechend raus, erreicht den Sch. jedoch erst am 01.12. .
Grundsätzlich ist die 2-Wochen-Frist zwingend einzuhalten, d.h. ein evtl.
Räumungsschutzantrag hätte bis spätestens 30.11. fristwahrend gestellt werden können.
Unter diesen Umständen konnte der Sch. natürlich nicht die 2-Wochen-Frist
einhalten. Jedoch hätte er dann zumindest am 01.12. tätig werden müssen...
Wie seht ihr das Ganze?