Hallo!
Mir brennt mal wieder eine Frage unter den Nägeln, auf die ich keine Antwort habe:
Im Grundbuch als Nießbrauchsberechtigte eingetragen sind A und B - als GbR. Nun ist einer der Gesellschafter verstorben. Laut Gesellschaftsvertrag geht das Gesellschaftsvermögen auf den übrig gebliebenen Gesellschafter über.
Sehe ich es somit richtig, dass der Nießbrauch nun dem verbliebenen Gesellschafter alleine zusteht (und dieser auch die Löschung alleine bewilligen kann)? Der Nießbrauchsberechtigte ist auch der Alleinerbe des verstorbenen Gesellschafters.