Wir haben wieder einmal eine spezielle Frage zur Einbenennung, die ich so im Forum nicht finden konnte:
Eine KM stellt einen Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des KV zur Einbenennung ihres Kindes.
Sie legt eine handschriftliche Zustimmungserklärung des KV ihrem Antrag bei. Sie begründet ihren Antrag damit, dass der KV nicht bereit ist diese Erklärung vor dem Standesamt abzugeben.
Kann man so eine - doch schon vorhandenen Zustimmung - ersetzen, weil sie nicht der richtigen Form entspricht???
Es wäre sooooo schön, wenn mir da jemand weiter helfen könnte.:)
Vielen Dank!!