Hallo,
und noch ein Fall:
Prüfungstermin. Es erscheint der ehemalige Geschäftsführer der Schuldnerin und behauptet, Gläubiger zu sein. Insolvenzverwalter bestreitet das. Der Geschäftsführer bestreitet diverse Forderungsanmeldungen. Für mich stellte sich nun die Frage, ob ich die Gläubigereigenschaft im Sinne des § 179 InsO zu prüfen habe, oder ob das Sache der bestrittenen Gläubiger ist?
Fallabwandlung: Das wäre ja auch in anderen Fällen eine schöne Sache, um die Zahl der Insolvenzgläubiger zu verringern. Der Schuldner schickt seine Frau - ohne Einkommen - in den Prüfungstermin und die behauptet eine Forderung zu haben und widerspricht schön allen Forderungen. Zumindest die Nichttitulierten werden ja sich dreimal überlegen, ob sie wirklich auf Feststellung klagen. Und ist dann die Forderungssumme schön gering, dann kann man die nach Schlusstermin bezahlen und ist alles relativ fix los. Jetzt mal so ganz theoretisch...