• Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch!

    Es liegt eine Kontopfändung vor, Sch hat bislang noch kein P-Konto.
    Ende Dez ist sein Arbeitseinkommen auf dem Konto eingegangen, insgesamt ist das Konto jedoch im Minus.

    Er hat nun ein P-Konto bei der Bank beantragt. Diese meint aber, dass ihm das für Januar nichts nützt, weil das Konto eben im Minus ist. Er soll sich vom Gericht das Dezember-Gehalt freigeben lassen.

    Ich bin jedoch der Meinung, dass es vom Gericht da keine Freigabemöglichkeit gibt.
    Wie seht ihr das?

  • Mit dem 1.1. geht es nur noch über das P-Konto. Ob die Bank das Gehalt zur Ausgleichung des Dispos einbahalten darf, ist noch nicht gerichtlich geklärt.

  • Mit dem 1.1. geht es nur noch über das P-Konto. Ob die Bank das Gehalt zur Ausgleichung des Dispos einbahalten darf, ist noch nicht gerichtlich geklärt.

    Warum sollte das nicht geklärt sein? Vor einer Verrechnung mit dem Sollstand eines P-Kontos sind lediglich Sozialleistungen geschützt (§ 850k Abs. 6 ZPO).

    Zur eigentlichen Frage: Ich sehe keine Möglichkeit, rückwirkend noch an das Dezembergehalt zu kommen.

  • Sehe ich auch so, warum auch immer wurden bei P-Konto im Soll ausschließlich Sozialleistungen geschützt. Lohnempfänger haben Pech gehabt, die Bank muß verrechnen.

    Gruß MJ

  • Mit dem 1.1. geht es nur noch über das P-Konto. Ob die Bank das Gehalt zur Ausgleichung des Dispos einbahalten darf, ist noch nicht gerichtlich geklärt.

    Warum sollte das nicht geklärt sein? Vor einer Verrechnung mit dem Sollstand eines P-Kontos sind lediglich Sozialleistungen geschützt (§ 850k Abs. 6 ZPO).

    Zur eigentlichen Frage: Ich sehe keine Möglichkeit, rückwirkend noch an das Dezembergehalt zu kommen.

    Ich schon.
    Er soll sich gefälligst mit dem Gläubiger zwecks Ratenvereinbarung mit anschließender Aussetzung der Pfändung in Verbindung setzen.

    Bei negativen Saldo bekommt auch der Gläubiger nix, es ist also in dessen Interesse, einer entsprechenden Vereinbarung zuzustimmen.

    Voraussetzung ist natürlich, dass die Bank einer solchen Aussetzung zustimmt und den Dispo noch nicht gekündigt hat.

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