Wir haben hier immer wieder die Situation, dass eine Debitorenforderung besteht, der Debitor auch brav zahlt, allerdings in deart kleinen Raten, dass der Forderungeinzug noch Jahre dauern wird. Unser 'Extremfall' sieht so aus, dass die Forderung rechnerisch erst insgesamt neun Jahren (seit Verfahrenseröffnung) beglichen sein wird.
Nun sind wir ja alle an einer recht raschen Verfahrensbeendigung interessiert, ohne dabei die Sorgfalt aus den Augen zu verlieren (habe ich doch schön formuliert, oder?). Mir stellt sich die Frage, ob die endlose Abstotterei ein Argument für ein Ausbuchen der Foderung wäre und ob ich das gegenüber den Tabellengläubigern vertreten kann.
Wie handhabt Ihr solche Fälle? Ich tendiere derzeit dazu, dass wir uns das Ausbuchen von der Gläubigerversammlung absegnen lassen.
Grüße