Hallo,
ich habe einen VB gegen Herrn Thomas ABC, Inhaber der Firma Blabla
Es wurde ein Fremdantrag gestellt und das Insoverfahren durchgeführt. Herr ABC hat aber keinen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt. Das Verfahren ist jetzt kurz vor dem Abschluss.
Meine Frage: Wenn das Inso-Verfahren gegen die Firma abgeschlossen ist, hat mein Titel gegen die Privatperson dann noch Bestand? Kann ich in dieser Zeit jetzt schon sein Gehalt pfänden?
Danke vorab.
Liane