Aussichten und Karriere

  • Hallo, ich habe letzte Woche eine Zusage vom OLG Stuttgart bekommen und könnte somit am 01.09.2012 an der FH Schwetzingen starten. Jedoch plagen mich noch ein paar Fragen. Wie sehen nach erfolgreichem Studium die Übernahmechancen in den Beamtenstatus auf Lebenszeit aus? Beim OLG Stuttgart sagte man mir, dass der letzte Jahrgang komplett übernommen wurde, jedoch nicht ob die Anwärter verbeamtet wurden. Wie sieht es eurer Meinung nach in der Zukunft aus? Und wie sind die Aufstiegschancen als Rechtspfleger? Dümpelt man jahrzehntelang in A9 oder A10 rum oder sind A12- und A13-Stellen realistisch? Ich hoffe, dass mir ein paar Experten mit Berufserfahrung weiterhelfen können. Was gibt es für Möglichkeiten in der freien Wirtschaft?
    LG Fabian :)

  • Nach meiner Erfahrung werden Männer nach der Rechtspflegerprüfung gern auf Verwaltungsstellen gesetzt. Da sind die Beförderungsaussichten um einiges besser als als "normaler" Rechtspfleger. *schnüff*


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Guten Morgen ! Die Übernahmechancen sind recht gut, da in BW 2016 bzw. 2018 die Notariats- und Grundbuchamtsreform umgesetzt wird und viele Rpfl. benötigt werden. Von den Aufstiegschancen her ists tatsächlich so, dass diese auf einer Verwaltungsstelle besser sind. Man muss aber im Zusammenhang mit der Reform bedenken, dass verbeamtete Notare und Notarvertreter(innen), die 2018 nicht in die freie Wirtschaft wechseln, evtl.viele Beförderungsstellen im gehobenen Dienst in Anspruch nehmen, nachdem die Notare und Notarvertreter(innen) eben bereits A 12 bzw. A 13 haben ! :gruebel: P.s. wenn du die Zusage vom OLG Stgt. annimmst, dann sehen wir uns im September in Schwetzingen. :) Gruß Zwaggl.

  • Es ist wohl nicht zutreffend, dass jeder männliche Jungspund nach der Prüfung in der Verwaltungsschiene landet.
    Abgesehen davon , dass es auch "da" Frauenförderrichtlinien gibt.

    Also um das Herumdümpeln in A9 und A10 wird man realistisch gesehen , erst mal nicht herumkommen.

  • Also wenn du schnell Karriere machen willst, dann suchst du dir wohl besser was in der freien Wirtschaft.. Hast du jedoch die nächsten Jahre/Jahrzehnte Zeit und willst lieber einen sicheren Job, dann nimm den öffentlichen Dienst... Man kann halt nicht immer beides haben ;)

  • ich will auch nicht "karriere" machen ;) ich würds nur ätzend finden, wenn ich mit 50 immer noch ne A10-Stelle hab ;) man wird also in der regel schon nach dem studium auf lebenszeit verbeamtet? weil als angestellter bekommt man ja gleich mal 500€ weniger ...
    wie siehts in der freien wirtschaft so aus?
    danke für die infos!

  • Naja, um das rumdümpeln wirst du sicher nicht rumkommen.

    Die Kolelgin ein Zimmer weiter ist 51 und A10. Der Kollege daneben 49 und auch A10. Perspektive eher blass rosa.

    Es kommt halt immer darauf an. Und mal ganz ehrlich. Ehe du überhaupt das erste mal für eine Beförderng in Betracht kommst, da vergehen mal locker 6 bis 10 Jahre. Wie es dann aussieht kann dir wohl nur jemand mit Glaskugel sagen.

  • (Jetzt nerve ich bestimmt wieder so einige.)
    Wenn dir die Aufstiegschancen wichtig sind, nur ein kleiner Hinweis: Diese mauen Beförderungsaussichten sind eine Eigenheit der Justiz. Wenn man sich richtig informiert, gibt es durchaus andere Zweige des öffentlichen Dienstes mit besseren Aufstiegschancen. Die Rechtspflegerei ist so eher was für altruistische Überzeugungstäter, die sich nicht um ihr Statusamt scheren sondern denen das Dasein als "Rechtspfleger" vollends genügt.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Ich gehe jetzt mal von mir selbst aus:
    Wenn ich 2015 nach dem Abschluss übernommen werde bin ich 22 und starte dann mit A9! Ich mein selbst wenn ich dann 8 oder 10 Jahre in A9 "rumdümple" hat man mit Ende 20/ Anfang 30 die ersten Beförderungschancen, und das ist, verglichen zu anderen Berufsanfängern, super!

    Ein Volljurist studiert locker mal bis Mitte/Ende 20, die Mehrheit verfehlt ein Prädikatsexamen und startet dann mit Ende 20 mit weit weniger Gehalt als wir es schon mehrere Jahre bekommen.

    Wie gesagt, mit 50 kommst du im gehobenen Dienst bestimmt auf ein niedrigeres Durchschnittsgehalt, als du es mit Jura oder BWL in der Wirtschaft bekämst, aber du bist von Anfang an sicher versorgt.
    Du solltest dir auch im Klaren sein, ob dir der Berufsalltag eines Rechtspflegers denn Spaß macht :)

  • klar würde mir das spaß machen ;) sonst hätte ich mich nicht dafür beworben ;) ich wollte nur mal wissen, wie das mit den beförderungen abläuft ;)

  • klar würde mir das spaß machen ;) sonst hätte ich mich nicht dafür beworben ;) ich wollte nur mal wissen, wie das mit den beförderungen abläuft ;)


    Ich halte es für legitim, diese Frage zu stellen und sich nicht damit zufrieden zu geben, dass man bei einer Tätigkeit als Rechtspfleger bis in die Besoldungsgruppe A 13 mit Amtszulage gelangen kann. Wie realistisch ist diese Aussicht, das ist doch viel interessanter zu erfahren.:oops:
    Als Rechtspfleger sind wir "Laufbahnbeamte" und werden - anders als die Tarifbeschäftigten (vulgo: Angestellte) - nicht etwa nach unserer Tätigkeit einer Entgeltgruppe zugeordnet, sondern wir beginnen unsere Laufbahn mit dem "Einstiegsamt", also A9. Dann gibt es im gehobenen Dienst die Beförderungsämter A10, A11, A12, A13 und A13 mit Amtszulage.
    Früher - also vor der Föderalismusreform vom 1. 9. 2006 - war der Bund in konkurrierender Gesetzgebung für die Besoldung der Beamten zuständig und hat davon Gebrauch gemacht. Damals enthielt das BBesG eine Regelung, mit der für die Beförderungsämter prozentuale Obergrenzen bestimmt wurden. Für die Rechtspfleger gab es eine Verordnung, die ein gewisses Überschreiten dieser Höchstgrenzen in bestimmten Aufgabenbereichen erlaubte.
    Das ist nun Geschichte :eek:. Jetzt sind die 16 Bundesländer jedes für sich für die Besoldung, Versorgung und Laufbahn ihrer Landesbeamten zuständig, Der Bund tut dies für seine (Bundes)Beamten und im übrigen hat er das Statusrecht der Beamten mit dem Beamtenstatusgesetz geregelt.
    In meinem Bundesland - Hamburg - ist die Beamtenbesoldung vom Landesgesetzgeber neu geregelt worden. Dabei hat man die Regelung über Stellenobergrenzen aufgehoben - die gibt es also nicht mehr. Möglicherweise haben andere Bundesländer genauso gehandelt - ich weiß es nicht.
    Fakt ist jedoch, dass im Wege des Etatrechts des Parlaments den Ministerien - in Hamburg : Behörden genannt - jeweils ihr Personalkostenbudget zuweisen, sodass auch ohne gesetzlich bestimmte Stellenobergrenzen diese wegen der - im öffentlichen Dienst selbstverständlich sehr sparsam bemessenen - Personalmittel mehr oder weniger eingehalten werden.
    Dem Hamburger Personalstrukturbericht 2010 entnehme ich, dass sich von 100 Beamten des gehobenen Dienstes (mit Ausnahme der Lehrer) 21 in A9 befinden, 28 in A10, 27 in A11, 17 in A12 und 7 in A13.
    Daraus folgt logischerweise eine bestimmte "Beförderungsgeschwindigkeit" für den einzelnen Beamten, die in erster Linie von der Altersstruktur der jeweiligen Gruppe abhängt, der man angehört, aber auch von anderen Faktoren, die für die Auswahl für eine Beförderungsstelle nach Art. 33 Abs. 2 GG entscheidend sind : Eignung, Befähigung und fachliche Leistung.
    Dabei wird häufig eines übersehen : es kommt nicht alleine auf die eigene Leistung an, sondern auch auf das Leistungsvermögen der anderen Bewerber und auf das Urteilsvermögen der Entscheider, dieses richtig zu beurteilen.

    Ich hoffe, ich habe die Beförderungsproblematik für einen Berufsanfänger nachvollziehbar erläutert. ;)

  • Ich darf kurz anmerken, dass in allen Bundesländern zunächst eine mehr oder weniger lange Probezeit zu absolvieren ist. Die Verbeamtung auf Lebenszeit kommt erst nach erfolgreicher Probezeit in Betracht. Dazu gehört nicht nur die fachliche, sondern auch die gesundheitliche Eignung und Befähigung.

    In den südlichen Bundesländern sieht die Welt offensichtlich im Vergleich zum Land Niedersachsen sehr rosig aus, hier jedenfalls grenzt es mittlerweile an einem Wunder, bis zur Pensionierung überhaupt bis A 11 vorzudringen...


    Hätte ich die Wahl, ich würde die Finger vom Studium der Rechtspflege lassen. Man kann es so zusammenfassen: Wir sind die Deppen mit der meisten Arbeit, dem verhältnismäßig wenigsten Geld (im Übrigen dürfte die Besoldung verfassungswidrig sein, wenn man auf die Haftungsfolgen abstellt) und der geringsten Wertschätzung innerhalb und außerhalb der Behörden.


    Der Beruf des Rechtspflegers macht riesig Spaß, allein er wird einem gründlich vermiest (geschönte Belastungszahlen etc.). :mad:

  • @ Schirmacher Ooooh ooooh oooh.. mit solchen Aussagen machst du unsere Situation aber auch nicht besser. Je weniger Nachwuchs nachkommt, desto mehr Arbeit bleibt doch wieder an uns hängen. Da wäre ich sehr vorsichtig.. Und dass es in den südlichen Bundesländern eher rosig aussieht, das würd ich jetzt auch erst mal bezweifeln. Wenn du mit A 10 dahin wechseln willst, wirst du erst mal zurückgestuft, da zumindest ein Bundesland im Süden mit der Beförderung auf A 10 noch um einige Jahre hinter Niedersachsen herhinkt...Und dass kein Bundesland im Personalkostenbudget baden können wird, ist wohl auch klar...

  • Eine Sache kann man manchen Beamten nicht absprechen und zwar das Jammern auf hohen Niveau. Viele berücksichtigen dabei nicht die Erfahrungsstufen / Alterstufen in der jeweiligen Besoldungsstufe, die regelmäßig zu Mehreinnahmen führen.

  • Öhm...du weißt aber schon, wie hoch diese Stufen sind?

    Ich vergleiche mal bei mir:

    A9 - 1 Stufe Brutto: 2.107,17 Euro (Einstieg mit Dienstaltergeburtstag 01.11.2010)
    A9 - 2 Stufe Brutto: 2.163,29 Euro (die steht im November an)
    A9 - 3 Stufe Brutto: 2.254,60 Euro (wäre dann wohl November 2015)
    ...

    A9 11 Stufe Brutto: 2.779.65 Euro (Endstufe)

    Das auf Netto umzurechnen ist mir gerade zu mühselig, aber wir reden hier von gerad einmal knapp 150 Euro mehr Bruttobezüge innerhalb von 5 Jahren durch die Altersstufen bzw. maximal knapp 650 Euro Steigerung auf die ganze Dienstzeit bezogen, unter dem Aspekt nie befördert zu werden.

    Sicherlich, ich bin soweit zufrieden. Und man lebt auch mit diesen Bezügen nicht schlecht, aber die Dienstaltersstufen sind jetzt kein großer Zugewinn.

  • Ich kann dir gerne sagen, wie's bei mir war:
    Nach Übernahme als JIzA (das zA gibt's jetzt nicht mehr) und Absenkung der Eingangsbesoldung (aus Spargründen) auf A8 für drei Jahre, wurde ich nach genau 6 Jahren zum JOI (A10) befördert. Von da gings nochmal genau 9 (neun) Jahre zum JA (A11) und da bin ich jetzt (seit mehr als 11 Jahren).
    Ich hoffe, vor meiner Pensionierung noch A12 zu erreichen ;) - und das wär's dann (bin nicht in der Verwaltung).

    A13 oder A13Z wird man nur an besonders herausgehobenen Positionen und bei besonderer Leistung.

    In Baden-Württemberg wurde vor kurzem das Beurteilungsrecht grundlegend geändert; die ersten Beförderungen auf Grund dieses neuen Rechts wurden erst vergangenes Jahr ausgesprochen. Erfahrungswerte liegen daher nicht vor.

    Außerdem muss man bei uns im Ländle noch unterscheiden, welches OLG für einen zuständig ist: Karlsruhe oder Stuttgart.

    Wichtiger als Beförderungschancen und Karriere ist aber die Arbeit als Rechtspfleger.
    Insofern stimme ich Exec voll zu.
    Wenn Du schneller und höher befördert werden willst, musst Du z.B. in die allgemeine Verwaltung (Stadt, Regierungspräsidien etc) gehen.
    Mit der freien Wirtschaft vergleiche ich unsere Besoldung bewusst nicht.

    ABER:
    So unabhängig wie der Rechtspfleger wirst Du nirgends sein. Hier kann dir keine Dienstvorstand oder Richter oder ... vorschreiben, wie du zu entscheiden hast.
    (§ 9 RPflG: Der Rechtspfleger ist sachlich unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden).

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