Verdienstausfall Partei

  • PS:

    z. B. in letzter Zeit wieder häufiger bei ausw. Partei (keine Ausnahmefälle):

    " der Kläger hätte aber einen Rechtsanwalt am Gerichtsort nehmen / der RA hätte statt mit dem Auto bzw. mit der Bahn besser mit der Bahn bzw. mit dem Auto (je nachdem, was grad günstiger ist) fahren können, deswegen ..."

    " Festsetzungsbegründung: ... hätte können, hat er aber nicht ..."


  • " Festsetzungsbegründung: ... hätte können, hat er aber nicht ..."


    :wechlach:

  • Ich häng mich mal hier ran:
    Ich habe jetzt mal alles genau gelesen und komme zu dem Ergebnis, dass Parteikosten auch zu berücksichtigen sind, wenn das persönliche Erscheinen der Partei nicht ausdrücklich angeordnet ist.

    Dann die Höhe?
    Ich habe einen Selbstständigen (Einzelfirma), der 17,00 € pro Stunde geltend macht. Dies würde ich auch so anerkennen, auch ohne Nachweis, analog den Begründungen bei einem GF.

    Aber meine Partei möchte Verdienstausfall für 9,00 Stunden geltend machen.
    Der Termin wird nicht länger als eine Stunde gedauert haben. Hin- und Rückfahrt war über die Autobahn 176 km, somit würde ich 2 Stunden ansetzen.
    Auf die 9 Stunden kommt die Partei aber mit der Begründung, dass an diesem Tage starke Verkehrsbehinderungen durch Schneefall gegeben war und er daher sein Geschäfts den ganzen Tag geschlossen halten musste.
    Was jetzt?????
    Hat einer eine Idee???

  • Auf die 9 Stunden kommt die Partei aber mit der Begründung, dass an diesem Tage starke Verkehrsbehinderungen durch Schneefall gegeben war und er daher sein Geschäfts den ganzen Tag geschlossen halten musste.


    Grds. ist diese Begründung ja kein Ding der Unmöglichkeit. Mir ist selbiges als Zeuge in einem Verfahren geschehen, als ich von oben von der Küste nach Berlin zurückfahren wollte. Normalerweile hätte das max. 2,5 h (in eine Richtung) gedauert. Aufgrund des plötzlichen Schneesturms, der Verwehungen, der Nichträumung/Nichtstreuung der Autobahn benötigte ich dann rd. 6 Stunden allein an Fahrtzeit, weil man nicht schneller als 50 km fahren konnte (nur eine von zwei Spuren war überhaupt befahrbar). Das ging so bis zum Berliner Ring. Daher: Für unmöglich halte ich die Begründung nicht.

    Ich würde versuchen über Internet entsprechende Meldungen zu Chaos auf Autobahn X am .... zu finden.


    Mußt Du als Rpfleger diese Nachforschungen anstellen? Daß Viedienstausfall zu entschädigen ist, ist dem Grunde nach ja unstreitig. Bezüglich der Höhe dürfte die nachvollziehbare Darlegung des Sachverhaltes der Glaubhaftmachung vorerst genügen. Müßte doch eher der Erstattungspflichtige bestreiten bzw. kann es ja auch nach § 138 III ZPO zugestehen?

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
    L E O N A R D O | D A | V I N C I

  • Dieser Winter spricht für sich und deshalb würde ich hier auch kein großes Theater von machen. Wenn die Gegenseite nicht vehement bestreitet, würde ich auch den Vortrag als gegeben hinnehmen und anerkennen.

  • Dieser Winter spricht für sich und deshalb würde ich hier auch kein großes Theater von machen. Wenn die Gegenseite nicht vehement bestreitet, würde ich auch den Vortrag als gegeben hinnehmen und anerkennen.


    na - was kommt jetzt wohl?

    eben: :zustimm:, da die Partei nachvollziehbar und plausibel erklärt hat, wie die 9 Stunden zusammenkommen.
    Ohne diese Erklärung würde ich die 9 Stunden übrigens auch dann nicht festsetzen, wenn die Gegenseite nichts sagt, § 138 III ZPO hin oder her.

  • Danke für die ganzen Anregungen.
    Die Gegenseite hat natürlich alles Bestritten.
    Ich werde jetzt mal eine Zwischenverfügung machen und mir Belege vorlegen lassen.


  • Ohne diese Erklärung würde ich die 9 Stunden übrigens auch dann nicht festsetzen, wenn die Gegenseite nichts sagt, § 138 III ZPO hin oder her.


    :genauso:

  • Das überlasse ich mal der Kreativität des Anwaltes. Ich habe folgendes geschrieben:
    "Bzgl. der Dauer von 9 Stunden ist anzumerken, dass es nicht Aufgabe des Gerichts ist, entsprechende Wetternachforschungen / Verkehrsrecherchen durchzuführen. Die Gegenseite hat die Dauer bestritten, so dass Bitte entsprechender Nachweis vom Beklagten beizubringen ist."
    Wir hatten zwar einen strengen Winter, aber ich muss sagen, dass gerade die Autobahnen trotzdem frei waren.

  • Ich häng mich mal hier ran: Ich habe jetzt mal alles genau gelesen und komme zu dem Ergebnis, dass Parteikosten auch zu berücksichtigen sind, wenn das persönliche Erscheinen der Partei nicht ausdrücklich angeordnet ist. Dann die Höhe? Ich habe einen Selbstständigen (Einzelfirma), der 17,00 € pro Stunde geltend macht. Dies würde ich auch so anerkennen, auch ohne Nachweis, analog den Begründungen bei einem GF. Aber meine Partei möchte Verdienstausfall für 9,00 Stunden geltend machen. Der Termin wird nicht länger als eine Stunde gedauert haben. Hin- und Rückfahrt war über die Autobahn 176 km, somit würde ich 2 Stunden ansetzen. Auf die 9 Stunden kommt die Partei aber mit der Begründung, dass an diesem Tage starke Verkehrsbehinderungen durch Schneefall gegeben war und er daher sein Geschäfts den ganzen Tag geschlossen halten musste. Was jetzt????? Hat einer eine Idee???


    Um was für ein Geschäft handelt es sich denn und welche konkreten terminsbedingten Abwesenheitszeiten werden benannt? Wäre das Geschäft wegen der Wetterlage ohne den Termin überhaupt betrieben worden?

  • Zitat

    Da bin ich mal auf die Antwort gespannt, denn die Beweisführung dürfte nicht so einfach sein.


    Versicherung an Eides statt?

  • Was normalerweise mit wenig Mühe machbar ist, dürfte hier aber aufgrund der besonders widrigen Umstände aud der Fahrtstrecke zu einem Lottospiel werden. Wie soll man denn die (missliche) Situation vor Ort von der Amtsstube aus halbwegs korrekt einschätzen? Da scheint mir im Rahmen der Möglichkeiten eine gewisse Großzügigkeit angebrachter. In aller Regel geht es hierbei ja auch nicht um horrende Unterschiede.

  • Wie soll man denn die (missliche) Situation vor Ort von der Amtsstube aus halbwegs korrekt einschätzen? Da scheint mir im Rahmen der Möglichkeiten eine gewisse Großzügigkeit angebrachter. In aller Regel geht es hierbei ja auch nicht um horrende Unterschiede.

    Wir meinen wahrscheinlich dasselbe.

    Die Fragestellerin schrieb:

    Zitat

    Der Termin wird nicht länger als eine Stunde gedauert haben. Hin- und Rückfahrt war über die Autobahn 176 km, somit würde ich 2 Stunden ansetzen.

    Ich würde im Normalfall 1 Stunde für den Termin und 2 x 2 Stunden Fahrzeit veranschlagen.

    Wenn mir nur halbwegs plausibel dargelegt wird, dass an dem Tag extreme Wetterverhältnisse herrschten, hätte ich kein Problem damit, weitere 2 x 2 Stunden für wetterbedingte Fahrtverlängerung zu berücksichtigen. Nach meinen persönlichen Erkenntnissen schafft man ohne Rasen und bei durchschnittlichen Verkehrsbedingungen auf der Autobahn einen Durchschnitt von gefahrener Strecke von zumindest 100 km pro Stunde. Die Rechnung kann schon bei nicht wetterbedingten Verzögerungen nicht mehr aufgehen, vor ein paar Wochen hat mich ein Unfall auf der Autobahn und vor ein paar Monaten eine Sperrung des Elbtunnels jeweils fast eine halbe Stunde gekostet. Winterwitterung würde ich daher nicht wirklich problematisieren, wenn sie nachgewiesen ist.

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