Hallo,
ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage zum Formerfordernis (§ 29 GBO).
Der Verkauf eines Grundstücks in einem Umlegungsgebiet (§§ 45 - 79 BauGB) bedarf der umlegungsrechtlichen Genehmigung nach § 51 BauGB. Zuständig ist der Umlegungsausschuss der Gemeinde. Wenn nun solch eine Genehmigung etwas umfangreicher ausfällt (mehrere Seiten), muss sie dann entsprechend § 29 Abs. 1 GBO in Form einer öffentlichen Urkunde gefertigt werden (Siegel, Unterschrift, untrennbar verbinden) oder genügen entsprechend § 29 Abs. 3 GBO lediglich Unterschrift und Siegel auf der letzten Seite des Schriftstücks.
Ich muss als Mitarbeiter des Umlegungsausschusses eine solche Genehmigung vorbereiten.
Vielen Dank im Voraus.