Hallo,:)
mich würde mal interessieren, wie ihr das praktiziert:
Das Versäumnisurteil wurde öffentlich zugestellt.
Nun liegt ein KFA vor.
Öffentliche ZU wird nicht beantragt.
Das würde ich jetzt nicht so eng sehen und den KFA und den zu erlassenen KFB auch öffentlich zustellen.
Ich frage mich, ob ich das in einem machen kann. Das habe ich so schon öfters gesehen. Aber dann wird doch das rechtliche Gehör verletzt,
oder