Hallo!!!!
Ich habe im Grundbuch ein Hochspannungsleistungsrecht nebst einem Betretungsrecht und einer Bau- und Aufwuchsbeschränkung eingetragen.
Dieser Recht soll nach der vorliegenden Bewilligung nunmehr auf einen anderen Berechtigten gem. § 1092 Abs. 3 BGB übergehen.
Gem. § 1092 Abs. 3 Satz 1 BGB ist eine Dienstbarkeit nur übertragbar, wenn diese einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft zusteht und die Dienstbarkeit die Berechtigte dazu berechtigt, ein Grundstück für Anlagen zur Fortleitung von Elektrizität, Gas, Fernwärme, Wasser, Abwasser, Öl oder Rohstoffe einschließlich aller dazugehörigen Anlagen, die der Fortleitung unmittelbar dienen, für Telekommunikationsanlagen, für Anlagen zum Transport von Produkten zwischen Betriebsstätten eines oder mehrer privater oder öffentlicher Unternehmen oder für Straßenbahn- oder Eisenbahnanlagen zu benutzen.
Hinsichtlich des eingetragenen Hochspannungsleitungsrechtes ist diese Anforderung erfüllt. Aber was ist mit dem weiter eingetragenen Betretungsrecht und der Bau- und Aufwuchsbeschränkung?
Gem. § 1092 Abs. 3 Satz 2 BGB umfasst die Übertragbarkeit nicht das Recht, die Dienstbarkeit nach ihren Befugnissen zu teilen.
Ist das Recht insoweit ingesamt zu betrachten und daher eine Übertragung möglich oder müsste man sagen, dass die Dienstbarkeit auf Grund des Betretungsrechtes und der Bau- und Aufwuchsbeschränkung i.V.m. § 1092 Abs. 3 Satz 2 BGB nicht übertragbar ist?