Halle alle zusammen,
ich habe da eine Frage, weil ich einfach nichts dazu finde.
Es gibt ja 2 Arten von polizeilichen Zeugnissen, für privaten Gebrauch (Belegart N) und für die Vorlage bei einer Behörde (Belegart O).
Welches Führungszeugnis (natürlich bezogen auf den Annehmenden) ist nun zum Zwecke der Annahme bei Gericht vorzulegen? Da mir nur widersprüchliche Aussagen vorliegen, und ich sonst nichts handfestes finden konnte, bitte ich etwas verwirrt.