Wie werden eigentlich die Gläubigerrechte im schr. Verfahren gewahrt? Wir sind Tabellengläubiger in einem anderen InsVerfahren. Dort soll im Termin, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, über Unterhalt nach § 100 entschieden werden. Das haben wir durch den anderen Insolvenzverwalter erfahren, können also noch schr. widersprechen (was wir nicht vorhaben).
Ich selbst hatte so einen Fall noch nicht, daher frag ich mich, ob man als Verwalter/TH die Insolvenzgläubiger gesondert darauf aufmerksam machen muss, dass Unterhaltszahlungen nach § 100 beschlossen werden sollen. Oder macht das das Gericht?