Hallo Leute!
Eine Frage:
Wir haben im Versteigerungstemrin den Fall, dass es 2 Einzelausgebote gibt (Grdst.1 und Grdst.2). Der Wert von Grdst. 1 ist höher als der von Grdst. 2.
Es bietet der A) auf Einzelausgebot Grdst. 1 und die Gläubigerin verlangt Sicherheitsleistung. Der A leistet durch Scheck in korrekter Höhe.
Jetzt bietet B auf Einzelausgebot Grdst. 2) und die Gläubigerin verlangt auch Sicherheitsleistung. Der B hat keine Sicherheitsleistung dabei und tritt B jetzt seine SHL ab. Da der Wert des Grdst. 1 höher ist als der Wert von Grdst. 2, ist auch die Höhe der SHL nicht zu beanstanden
Was mache ich dann? Meiner Meinung nach muss ich das jetzt nach Wegfall der SHL der A das Gebot des A) zurückweisen, da nunmehr die SHL nicht mehr ordnungsgemäß erbracht wird.