Hallo,
mich beschäftigt gerade ein Fall, in dem mir mal wieder eine Rechnungslegung ohne Belege vorgelegt wurde. Nach Mahnung legt mir nun die Betreuerin einige Einkaufsbelege vor und schreibt dazu, sie gibt einem Herrn XYZ jeden monat einen größeren betrag, damit der für den Betroffenen einkaufen gehe. Sie prüft dann die Quittungen.
Ich habe mir die Quittungen durchgesehen. Dabei ist mir aufgefallen, dass immer größere Mengen Alkohol besorgt werden.
Das letzte Gutachten (ca. 5 Jahre alt), spricht davon, dass der Betroffene eine Alkoholsucht hat, bereits Leberschäden vorhanden sind und der Betroffene eine Krankheit hat, wodurch er nicht erkennt, dass er alkoholsüchtig ist (die Unterscheidung zwischen Sucht und Abhängigkeit wird im Gutachten getroffen).
In den vergangenen Rechnungslegung wird immer nur das Bedauern zum Ausdruck gebracht, dass der Betroffenen immer noch trinke. In der jetzigen Rechnungslegung wird die Krankheit nicht mehr angesprochen, obwohl klar vorhanden. Dem Betroffenen wird gleichzeitig kein Geld zur Verfügung gestellt, da dieses dann schnell verschwinden würde. Ein Einwilligungsvorbehalt ist nicht angeordnet.
Meine Frage ist jetzt folgende:
Darf/muss ich etwas sagen, wenn einem offensichtlich Kranken auch noch Alkohol besorgt wird? Sollte der Betreuer im Rahmen der Gesundheitsfürsorge nicht dafür sorgen, dass sich der Konsum zumindest verringert? Wie würdet ihr euch in diesem Fall verhalten?
Ich weis, dass ein jeder ein Recht hat, sich selbst totzusaufen, sein Geld zu verprassen und sonstwas anzustellen. Aber soll man ihn dabei unterstützen?