Hallo,
bisher kenne ich es so, dass die Erben im Erbscheinsverfahren nach gesetzlicher Erbfolge, wenn sie geheiratet haben auch als Nachweis ihre Heiratsurkunde vorlegen mussten (z.B. Kinder werden Erben und die Tochter hat geheiratet).
Für mich war bisher logisch, dass die Heiraturkunde vorliegen muss, als Nachweis der Namensänderung.
Jetzt habe ich einen spitzfindigen Antragsstellervertreter der meint, dass nur Heiraturkunden vorgelegt werden müssen, wenn das Erbrecht auf der Heirat beruht, er möchte also keine Heiratsurkunden vorlegen!
Ich habe bisher in der Kommentierung nichts gefunden, dass meine Meinung stützt, aber auch noch nichts wirklich gegenteiliges.
Ich wäre der Meinung, wenn die Namensänderung nicht nachgewiesen ist, dann darf ich auch die Frauen nur mit ihrem Geburtsnamen in den Erbschein aufnehmen, im Erbscheinsantrag stehen aber alle mit ihrem neuen Namen und dann geborene Soundso! Somit wäre nach meiner Meinung der Erbscheinsantrag unrichtig und zu berichtigen!
Könnt ihr mir weiter helfen?