Guckst Du hier. Der eigentliche Hammer an der Entscheidung ist, dass man die Masseverbindlichkeiten aus Raummiete statt mit Kündigungsfrist nach § 109 InsO mit der Freigabe auf einen Schlag loswerden kann.
(Ergänzung: Nur Arbeitsverhältnissen kann man sich nicht sofort entledigen, da hat der BAG ja vor geraumer Zeit entschieden, dass man hier vorgehen muss wie bei einem Betriebsübergang.)