Hallo zusammen,
ich habe gerade schon die SuFu bemüht, aber nichts Richtiges gefunden.
Ich wüsste gerne, wie das an anderen Gerichten mit der Aktenführung gehandhabt wird, wenn ein Schriftsatz mit Anträgen auf Durchführung des Aufgebotsverfahren für mehrere verloren gegangene Briefe eingeht.
Hier wird es bisher so gemacht, dass dann eine Akte angelegt wird, Schriftsatz reingeheftet, fertig.
Das kommt schon öfter mal vor, meistens sind es dann aber nur zwei Briefe.
Jetzt habe ich allerdings ein Verfahren, in welchen für fünf!!! Briefe auf einmal das Aufgebot beantragt wurde. Es handelt sich um denselben Eigentümer, jedoch drei verschiedene Grundstücke sowie drei verschiedene Gläubiger.
Ich habe allein für die erste Prüfung des Antrags und das Verfassen der Zwischenverfügung 90 Minuten gebraucht (hab extra auf die Uhr geguckt), da natürlich wieder einige Angaben/Nachweise fehlten.
Dieses Verfahren habe ich jetzt mal zum Anlass genommen, die hier praktizierte Verfahrensweise, einen Schriftsatz als eine Sache einzutragen, in Frage zu stellen.
Leider konnte ich weder der AktO etwas Verbindliches entnehmen, noch wusste von den Kollegen jemand genau wie es richtig geht.
Einen Anhaltspunkt bietet nur das hiesige PC-Programm, mit welchem die Aufgebote und Ausschließungsbeschlüsse gefertigt werden. Das sieht immer nur einen Brief pro Verfahren vor.
Was aber nichts heißen muss, da dieses Programm bekanntermaßen nicht immer praxistauglich ist.
Es widerstrebt mir nun, dass dieses Mammutverfahren, das mich bestimmt noch einige Stunden Zeit kosten wird (inklusive Rumbasteln an dem Aufgebot in dem Computerprogramm), nur als ein einziges Verfahren gezählt wird (und nachher heißt es dann noch, die Zahlen sind rückläufig).
Bisher habe ich keine Vorschrift gefunden, die einer Trennung in fünf Verfahren entgegenstehen würde.
Ich wollte aber gerne nochmal hier nachhören, wie das grundsätzlich so an anderen Gerichten gemacht wird und, ob vielleicht doch jemand etwas weiß, was einer Trennung entgegen stünde (außer, dass die Kosten für die Veröffentlichung mehrmals anfallen würden).
Vielen Dank schonmal!