Hallo Zusammen,
hat vielleicht jemand einen Lösungsansatz für folgendes Problem:
IK-Verfahren wurde 2011 eröffnet. Der (ledige, kinderlose) Schuldner hat im Jahr 2009 (also weit vor Insolvenzantragstellung) fünf Monate lang Übergangsgeld i. H. v. monatlich rd. 900,00 EUR bezogen. Nun stellt sich aufgrund einer Neuberechnung durch die hierfür zuständige Behörde heraus, dass dem Schuldner viel mehr zugestanden hätte, nämlich ein monatlicher Betrag von 1200,00 EUR.
Den Differenzbetrag von immerhin fast 2.400,00 EUR würde ich jetzt natürlich gerne zur Masse ziehen. N
Nun hat die Behörde aber Bedenken gegen eine Auszahlung an mich geltend gemacht , weil der Betrag dem Schuldner ja eigentlich schon im Jahr 2009, also noch vor Insolvenzantragstellung, zugestanden hätte. Im übrigen könne ich - wenn überhaupt - nur die über dem pfändungsfreien Betrag liegende Differenz verlangen, die hier bei ca. 270,00 EUR monatlich gelegen hätte und sich damit auf nur rd. 1.350,00 EUR stellen würde.
Das halte ich im Ergebnis nicht für richtig; mir fehlen aber ad hoc schlagende Argumente....