Kann jemand helfen?
Mir liegt ein Vergleich vor mit folgendem Inhalt: Die Beklagten räumen der Klägerin und den jeweiligen Eigentümern des Grundstücks XY das Geh-und Fahrtrecht ...ein.
Zwischenzeitlich wurde das Grundstück XY verkauft und jetzt beantragt der RA der neuen Eigentümerin, auf der Aktivseite die Berichtigung vorzunehmen und anschließend eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen!
Ist das ein Fall von Rechtsnachfolge? Habe im ZPO-Kommentar bei § 727 nicht die richtige Lösung gefunden.