Guten Morgen,
ich habe hier einen AO-Beschluss, den ich öffentlich zustellen müsste, weil ich vom Schuldner keine Anschrift habe. Der Vollstreckungstitel wurde auch bereits öffentlich zugestellt.
Frage mich jetzt,
1. was ich als Anschrift in den Beschluss schreibe... "Anschrift unbekannt" oder die alte Anschrift?
2. Muss der Gläubiger die öffentlich Zustellung beantragen oder mache ich das von mir aus?
Danke schon mal!