Hallöchen,
mal wieder eine Frage an euch:
Beantragt ist die Eintragung einer Grundschuld in GB X unter Ausnutzung des bei der in Abt. III Nr. 1 eingetragenen Rangvorbehaltes. Höhe und Zinsen der beantragten GS stimmen sind okay, nur bei den Nebenleistungen zweifel ich und zwar, weil bei dem Rangvorbehalt keine Nebenleistungen bewilligt und demzufolge auch nicht eingetragen wurden. Jetzt sollen bei der beantragten GS einmalige Nebenleistungen von 5 % eingetragen werden. Geht doch nicht, weil das durch den RV bei der Gs unter III/1 nicht eingetragen wurde oder? HILFE!
Danke schon mal im Voraus!