Alles anzeigenDie Diskussion gab's mal in einer Vorlesung und es kam u.a. die Meinung auf
beide gleich ungeeignet!
Denn beide sind Freiberufler, die Ihre Arbeitszeit zur Verfügung stellen, und dies wäre von der Mentalität etwas völlig anderes als Unternehmermentalität, die man zum Sanieren bräuchte.
Nun stell ich mir, meine freiberufliche Zukunft durchaus anders vor - aber dennoch fand ich damals irgendwie, da wäre auch was dran.
Mal ungeachtet des Umstands, dass es bei der Insolvenzabwicklung nicht ums Sanieren geht, sondern um die optimale Gläubigerbefriedigung, stellt die grds. erfolgsbezogene Vergütungsregelung der InsVV (bzw. vergleichbarer Systeme) gerade den Versuch dar, die "Unternehmermentalität" des IV zu fördern.
Es geht natürlich auch anders: In der Schweiz oder in Indien werden Insolvenzverfahren im Normalfall von Staatsangestellten mit Festgehalt abgewickelt; ob dies geeignet ist, zu größerer Unternehmermentalität zu führen, mag jeder selbst beurteilen.
Mit die größte Unternehmermentalität dürfte in England zu finden sein, wo die LIPs (licenced insolvency practitioners) nach Stunden abrechnen. Wie sagte mal ein deutscher Verwalter, der in einer Konzerninsolvenz mit englischem Hauptverfahren mitwirken durfte: "Da finden Sie dann in dem Ziegelstein, der die Zeitaufstellung enthält, auch die letzte Minute jedes Angelsachsen aufgelistet, der mal kurz an das Verfahren gedacht hat."
Was war nochmal der bessere Unternehmer? Wer seine eigene Gewinnmaximierung im Auge hat oder die der anderen? Ich denke der beste IV wäre der unternehmerisch hochqualifizierte Idealist mit völliger Wunsch- und Bedürfnislosigkeit in eigener Sache. Aber die sind ja schon alle in der Politik und in den Vorstandsetagen der größeren Unternehmen, da bleibt leider für die Insolvenzszene nicht mehr viel übrig.