Hallo,
ich bin in grundbuchsachen noch neu und bin gerade etwas verwirrt...
Ich habe folgenden Fall:
Im GB ist noch die Erblasserin eingetragen.
Es werden sodann folgende Urkunden vorgelegt:
- Erbauseinandersetzungsvertrag, in welchem die Auflassung und der Antrag enthalten ist, den Miterben A als Alleineigentümer einzutragen
- ehebedingte Zuwendung, in welcher der Miterbe A einen MEA an seine Frau auflässt.
Darin ist der Antrag enthalten, den Eigentumswechsel direkt an die Ehegatten einzutragen.
Ist dies ohne Zwischeneintragung möglich?
Ich habe im Demharter (24.Auflage) Rnr. 3 was gefunden, was mich stutzig gemacht hat. Finde die dort genannte Fundstelle aber nicht...
Da heißt es "Erbe ist auch der Erbeserbe (...), nicht dagegen der Miterbe, wenn er ein Recht im Weg der Auseinandersetzung, also durch rechtsgeschäftliche Übertragung, erwirbt"
*hä?*
könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen und den knoten in meinem kopf lösen?