Hallo, hab mal folgenden Fall:
Beklagter wird verurteilt, ...zu zahlen zzgl. einer 1,3 Geschäftsgebühr aus 2.880,00 EUR nebst Pauschale und MWST.
Bei der Festsetzung nach 104 ZPO hab ich nur noch eine 0,65 Verfahrensgebühr berücksichtigt.
Klägervertreter möchte jetzt einen KFB nach § 11 RVG und beantragt:
1,3 GG + Pauschale (geht ja nicht; vorgerichtliche Kosten haben ja hier nichts zu suchen) und weiterhin
1,3 VG abzüglich 0,65 wegen Anrechnung plus TG, Pauschale und MWSt.
Setze ich jetzt eine 1,3 VG oder nur noch eine 0,65 VG fest?