Hallo,
in Abt. II/1 ist ein Erbbauzins iHv 320 EUR jährlich mit Wertsicherungsklausel eingetragen
II/2 VorkR, im Rang nach II/1 und 2 eine GS
nunmehr beantragte der Notar die Eintragung des aktuellen Erbbauzinses iHv 350€ in Konkretisierung der bereits eingetragenen vermerkten Wertsicherung.
Im November wurde sodann an rangbereiter Stelle ein neuer Erbbauzins iH des Differenzbetrag eingetragen. Nunmehr legt der Notar Beschwerde dagegen ein und beantragt die Eintragung des Erbbauzinses in der vollen aktuellen Höhe von 350 €.
im Oefele/Winkler habe ich gelesen, dass der Eintragung des aufgrund der Indexierung zu zahlenden erhöhten Erbbauzinses durch Eintragung einer weiteren Reallast in seiner genauen Höhe trotz der Wertsicherungsklausel nichts entgegensteht. Somit stand m.E. der Eintragung des Differenzbetrages nichts entgegen.
Oder hätte der gesamte neue Betrag als neue Reallst eingetragen werden müssen?