Guten Morgen,
eine Großbank hat beim hiesigen GBA einen Gesamtgrundschuldbrief mit der Bitte, diesen amtlich zu verwahren, eingereicht. Auf eine entsprechende tel. Nachfrage wurde von der Bank mitgeteilt, dass dieses Verfahren bereits mit mehreren AG's (u.a. aus Hamburg und auch aus Berlin) so besprochen und durchgeführt werde. Das GBA der ersten Mithaftstelle auf dem Brief verwahrt dann den Brief und schickt ihn bei z.B. Pfandhaftentlassungen o.ä. an die anderen GBÄ. Dies mache Sinn und diene dem Schutz des Briefes vor Verlust auf dem Postweg (?) und sei deshalb auch von den bisher darum gebetenen GBÄ ausdrücklich begrüßt worden. Eine Fundstelle im Gesetz soll mir noch nachgereicht werden, nach der ich die amtliche Verwahrung auch nicht ablehnen kann.
Was meint ihr dazu? Hat evtl. schon jemand mit der von der Bank gewollten Verfahrens-weise Erfahrungen gemacht? Also ich für meinen Teil muss sagen, dass ich zwar gern Dienstleister bin. Aber in diesem Fall seh ich nicht ein, dass ich die Verantwortung für die Briefversendung und auch Überwachung des Briefsrücklaufs übernehmen soll. Sinn des Briefrechts ist doch nicht, dass der Brief dann letztlich beim GBA liegt. Ich bin gespannt auf eure Meinungen.