Die Bewährung des VU wurde widerrufen, ich muss jetzt die Jugendstrafe vollstrecken. Er sitzt bereits in anderer Sache in U-Haft, in unserer Sache gibt es ebenfalls einen Sicherungshaftbefehl, der ihm am selben Tag wie die U-Haft der anderen Sache verkündet wurde. In unserer Sache wurde die JVA also auch um Aufnahme zum Vollzug der U-Haft gebeten. Jetzt ist der Widerrufsbeschluss rechtskräftig. Wie gehe ich jetzt weiter vor?
AE an die JVA schicken und denen sagen, dass unser Sicherungshaftbefehl erledigt ist und in der anderen Sache um Unterbrechung der U-Haft ersucht wird?
Oder die Akte erst an das andere AG schicken mit der Bitte um "Freigabe" gemäß § 126 ZPO zur Vollstreckung unserer Strafe?
Die JVA hat mir gesagt, dass er in der anderen Sache in Haft sei. Nach der Mitteilung der JVA zur Akte steht der HB des anderen AG unter 1/1, unserer unter 2/1. Bringt es dann etwas, dass AE schon jetzt zu schicken? Im Vordruck kann ich nur alternativ anklicken " U-Haftbefehl erledigt (also unserer, gilt der auch für Sicherungshaftbefehle?)" oder "Der Unterbrechung der (anderen) U-Haft wurde zugestimmt".