Leasingvertrag

  • Hallo zum ersten Mal,

    ich habe folgendes Problem bei einer PKH-Überprüfung und wäre dankbar für Tipps ;)
    Die PKH-Partei hat ein Guthaben von 10.000 Euro angegeben und will davon 8.000 Euro verwenden, um den geleasten PKW zu kaufen. Der Leasingvertrag liegt vor. Die Partei trägt vor, dass es sich nicht um Sparguthaben, sondern um einen Kreditvertrag handelt
    Kann man das eurer Meinung nach berücksichtigen?

    Viele Grüße

  • Was sagt denn der Leasingvertrag ? Wann ist die Schlussrate fällig ?

    Und ist ggf. ein PKW zu verwerten ? :teufel::teufel:

  • Von einer Schlussrate bzw. einem genauen Betrag hiervon habe ich in dem Leasingvertrag nichts gesehen, nur von der Anzahl der Monatsraten...

  • Dann guck mal: Wenn die Schlussrate bzw. der dann vereinbarte Kaufpreis bald fällig ist, kommst du wohl nicht ran.

    Und ich würde prüfen, ob der PKW dann zu verkaufen ist.

  • Hallo zusammen,
    ich muss mich hier mal anhängen.

    Und zwar macht meine VKH-Partei neben der Leasing-Rate fürs Auto auch noch ca. 37 €/Monat geltend für eine "Servicepaket". Nach meiner Recherche sind darin enthalten eine Garantieverlängerung, eine Pannen-/Unfallhilfe, Wartungen und Verschleißreparaturen.
    Kann ich die 37 € neben der Leasingrate ebenfalls absetzen (mein Bauchgefühl sagt nein, mir fehlt aber eine Begründung)? Ich hab dazu bei juris nichts gefunden.

    Danke schön!

  • Ich würde diese Kosten berücksichtigen. Gerade bei Menschen mit geringem Einkommen, erscheint mir der Abschluss dieses Servicepaketes sinnvoll. Die entsprechenden Kosten können von diesen nicht aus dem laufenden Budget bestritten werden. Ich würde dies insoweit mit Geräteversicherungen und Brillenversicherungen oder anderen Sachversicherungen (z.B. Hausratversicherung) vergleichen. Der Anfall der Kosten würde bei diesen Gruppen einen deutlichen Einschnitt der Lebensführung verursachen.

    pareo, non servio (Diener bin ich, nicht Sklave)

    Einmal editiert, zuletzt von Hallunke (29. Januar 2024 um 09:52)

  • Es ist eine Weile her, dass ich PKH / VKH gemacht habe. Ich bin also nicht mehr in der Materie drin, würde aber vom Bauchgefühl / ersten Gedanken zu Nein tendieren.

    Denn auch wenn ich den Gedanken

    Gerade bei Menschen mit geringem Einkommen, erscheint mir der Abschluss dieses Servicepaketes sinnvoll. Die entsprechenden Kosten können von diesen nicht aus dem laufenden Budget bestritten werden.

    nachvollziehen kann, würde dies für mich im Umkehrschluss bedeuten, dass man bei allen, die kein Servicepaket abgeschlossen haben, nach der Höhe der jährlichen Werkstattkosten fragen und diese anteilig berücksichtigen müsste, damit diese Personen nicht schlechter dastehen als solche mit einem Servicepaket.

    Ähnliches gelte zum Beispiel für den ADAC-Beitrag, wenn das Servicepaket auch wie oben geschildert eine Pannen- und Unfallhilfe enthält.

  • Es ist eine Weile her, dass ich PKH / VKH gemacht habe. Ich bin also nicht mehr in der Materie drin, würde aber vom Bauchgefühl / ersten Gedanken zu Nein tendieren.

    Denn auch wenn ich den Gedanken

    Gerade bei Menschen mit geringem Einkommen, erscheint mir der Abschluss dieses Servicepaketes sinnvoll. Die entsprechenden Kosten können von diesen nicht aus dem laufenden Budget bestritten werden.

    nachvollziehen kann, würde dies für mich im Umkehrschluss bedeuten, dass man bei allen, die kein Servicepaket abgeschlossen haben, nach der Höhe der jährlichen Werkstattkosten fragen und diese anteilig berücksichtigen müsste, damit diese Personen nicht schlechter dastehen als solche mit einem Servicepaket.

    Ähnliches gelte zum Beispiel für den ADAC-Beitrag, wenn das Servicepaket auch wie oben geschildert eine Pannen- und Unfallhilfe enthält.

    ...und genau mit dieser Argumentation hab ich dieses Service-Paket nicht berücksichtigt.

    Vielen Dank Euch beiden! :)

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