Hallo,
u.a. unter dem Thema "Immer Ärger mit der Bank" habe ich schon einiges zu meinem Problem lesen können:
Meine Mandantin hat 2011 eine Vorsorgevollmacht, die ich ihr als Anwältin entworfen und bei der BNOtK habe registrieren lassen, errichtet.
Vor ein paar Monaten ist sie in ein Altenpflegeheim gekommen und die Demenz schreitet voran: Ihre Tochter hat neben der Vollmacht noch bei der Deutschen Bank eine Bankvollmacht über den Tod hinaus.
Nun hat sie wegen der Pflegekosten alle Konten bis auf eines (das ist übersehen worden) aufgelöst. Nun geht es noch um 4.000,- € und die Bank stellt sich plötzlich trotz Bankvollmacht auf den Standpunkt, dass die Vorsorgevollmacht nur als notariell beurkundete (noch nicht einmal nur beglaubigte) akzeptiert werden könne - aber das ist ja aber nun nicht mehr nachholbar.
Die Tochter meiner Mandantin kann doch jetzt aber schlecht die Betreuung bei Gericht beantragen, da diese ihr wegen des Vorliegens einer wirksamen Vorsorgevollmacht abgelehnt werden würde...Ich hatte schon mit dem Richter gesprochen, der meinte lapidar, was er denn machen solle... Oder soll ich darauf bestehen, dass die Betreuung für diesen Aufgabenkreis eingerichtet wird?
Vielleicht stehe ich auch nur auf dem Schlauch....der Aufsatz aus der NJW 2007, 1717ff ist ganz interessant, aber letztendlich auch nicht hilfreich...
Danke schon einmal für die ein oder andere Idee