Hallo zusammen,
ich habe hier ein minderjähriges Kind (gerade 14 Jahre alt geworden), welches Alleineigentümer eines Grundstücks ist.
Nun möchte die Mutter, die alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge ist, dieses Grundstück an irgendwelche Dritte, die mit dem Kind in keiner Verbidung stehen, verkaufen.
Da das Kind mit seinen 14 Jahren verfahrensfähig ist, benötige ich doch keinen Ergnzungspfleger. Richtig?
Ich würde jetzt Mutter und Kind anhören, und meine Genehmigung, sofern ich sie denn erteile (das muss ich noch prüfen), auch dem Kind selber zustellen. Es hat ja schließlich ein eigenes Rechtsmittel gegen meine Entscheidung.
Danke für eure Hilfe
Tanja