Ich steh grad voll auf der Leitung : Bekannte von mir haben ein Abmahnschreiben des Anwalts ihrer Vermieterin bekommen und der verlangt hierfür die Bezahlung einer Geschäftsgebühr von meinen Bekannten. Müssen die die jetzt auch zahlen, obwohl sie sämtliche Vorwürfe bestreiten?
Geschäftsgebühr bezahlen für anwaltliches Schreiben?
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Desertmouse -
15. Oktober 2012 um 13:51
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rechtsberatung?
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sehe ich auch so - und Rechtsberatung kann und darf hier nicht erfolgen.
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rechtsberatung?
Ne - einfach nur ne Hilfe unter Freunden
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@ Desertmouse:
Für Dich ist das Hilfe unter Freunden.
Für's Forum (und somit für Kai und seine Haftpflicht) ist das Rechtsberatung.
Du wirst hier keine Auskunft erhalten können.
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Ok habs kapiert - kann den Beitrag aber nicht mehr löschen, oder?
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Mittels Bearbeiten und Einsetzen eines beliebigen Textes (z. B. ...) sollte es gehen.
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