Hallo Kollegen,
darf ich mal fragen, wie ihr einen Fall seht, in dem ein Antrag auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge wegen einer Ladung zum Gericht in eigener Sache vorliegt?
Ich kann dieses nicht aus der Kommentierung zu § 29 Abs. 3 TV-L herauslesen. Oder sehe ich das zu "eng"?
Danke.