Ein freundliches Hallo miteinander,
wie verhält es sich mit den Kosten des GV, wenn Vollstreckung des OG fruchtlos verläuft ?
- Grundsätzlich trägt diese naturlich der Vollstreckungsschuldner und der GV versucht seine Kosten gleich dort beizutreiben, aber da ist nichts zu erwarten.
Auftrag an GV wurde durch Prozessgericht erteilt (funktionell Rpfl.)
GV bittet das Prozessgericht nach fruchtloser Vollstreckung um Überweisung von 18,00 €
Sind diese zunächst aus der Staatskasse zu zahlen und anschleißend dem Schuldner zum Soll zu stellen ?
Die Kosten für Abnahme e.V. etc. kämen ja auch noch hinzu.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe und Meinungsäußerung