Hi, Leute,
einer meiner Betreuten hat ein Konto in Österreich. Die österreichische Bank teilte dem Betreuer mit, dass "aufgrund des österreichischen Bankgeheimnisses" § 38 (2) Z. 4 BWG die Durchbrechnung nur bei pflegebefohlenen gegenüber dem Pflegschaftsgericht möglich ist. Bei Vorliegen von inländischen Vermögenswerten sei ausschließlich die österreichische Gerichtsbarkeit zuständig (§ 110 Jurisdiktionsnorm).
Mein Betreuer fragt jetzt nach, ob ein Sachwalter in Österreich bestellt werden muss.
Irgendwelche Erfahrungen auf dem Gebiet? Betreuter ist übrigens dement und geschäftsunfähig, aber vermögend. Verwandte sind nicht vorhanden. Habe schon Rausch, BtBPrax 4/2000 und das FamFG durchstöbert, leider ohne den entscheidenden.