Auslandsbezug: Betreuter hat Konto in Österreich

  • Hi, Leute,
    einer meiner Betreuten hat ein Konto in Österreich. Die österreichische Bank teilte dem Betreuer mit, dass "aufgrund des österreichischen Bankgeheimnisses" § 38 (2) Z. 4 BWG die Durchbrechnung nur bei pflegebefohlenen gegenüber dem Pflegschaftsgericht möglich ist. Bei Vorliegen von inländischen Vermögenswerten sei ausschließlich die österreichische Gerichtsbarkeit zuständig (§ 110 Jurisdiktionsnorm).

    Mein Betreuer fragt jetzt nach, ob ein Sachwalter in Österreich bestellt werden muss. :gruebel:

    Irgendwelche Erfahrungen auf dem Gebiet? Betreuter ist übrigens dement und geschäftsunfähig, aber vermögend. Verwandte sind nicht vorhanden. Habe schon Rausch, BtBPrax 4/2000 und das FamFG durchstöbert, leider ohne den entscheidenden:idee:.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Hatte einen ähnlichen Fall und habe der Betreuerin empfohlen sich direkt an das Gericht in Österreich zu wenden. (Schließlich wird von den Betreuern von deutschen Bank ab und an auch ziemlicher Blödsinn erfordert) Ich konnte mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass für einen Deutschen dort überhaupt ein Betreuer bestellt würde aber wußte es so auf die Schnelle natürlich auch nicht.
    Der Kollege aus Österreich hat der Betreuerin auch deutlich gemacht, dass die Bank da wohl völlig daneben lag und er keinen Grund sieht weshalb ein Sachwalter eingesetzt werden sollte.
    Eine Antwort der Bank steht allerdings noch aus

  • *g* Danke! Werde das mal dem Betreuer weitergeben.

    Ich hatte auch schon überlegt, dem Betreuer zu empfehlen, sich eine Vollmacht vom Betroffenen unterschreiben zu lassen. Dass der Betroffene gu ist, muss man der Bank ja nicht sagen:D.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Eine Vollmachtserteilung durch einen Geschäftsunfähigen? Und dann noch auf Vorschlag des Gerichts?? Das geht ja gar nicht! Mit solchen Ideen würde man den Betreuer sehenden Auges ins Feuer schicken, denn jede Kontoverfügung aufgrund so einer "Vollmacht" wäre unwirksam.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

  • Wenn, die A-Bank unbedingt an Sachwalter haben will bitte, dann könnt ma bei uns aufheben :D
    Hatte da noch nie Probleme und durchaus a paar Betreute mit Vermögen in A, die haben evtl. mal andere Vorstellungen von mündelsicher dort, aber sonst...lief immer glatt mit deutschem Betreuerausweis. Handelt es sich um einen österreichischen Staatsangehörigen? Dann hätte die Bank evtl. sog. recht :confused:

  • Nee, die Dame ist Deutsche. Ich werde dem Betreuer mal vorschlagen, die Kollegen in Österreich zu belästigen, und hoffe, dass er dort kostengünstige ;) Auskunft kriegt. Danke für die Tipps.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!